Das Wichtigste in Kürze
- Einblasdämmung eignet sich vor allem für zweischaliges Mauerwerk mit Hohlraum, für Dachschrägen mit geschlossenem Gefach und für die oberste Geschossdecke.
- Kosten liegen realistisch bei 25 bis 60 Euro pro Quadratmeter inklusive Montage bei Standard-Dämmstoffen wie EPS-Perlen oder Mineralwolle-Granulat.
- Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 Prozent, der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten greift seit dem 21.07.2026 nur für förderfähige Ausgaben oberhalb von 30.000 Euro. Ein zusätzlicher WPB-Bonus für Gebäudehülle-Maßnahmen ist angekündigt, aber laut BAFA erst ab voraussichtlich Anfang 2027 beantragbar.
- Der Steuerbonus nach § 35c EStG verlangt einen strengeren Dämmwert als die reine GEG-Mindestanforderung.
- Nicht jeder Dämmstoff, der bautechnisch zulässig ist, ist auch förderfähig. Zellulose ist für Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk in der Regel ungeeignet.


Was ist Einblasdämmung? Einblasen und Aufblasen im Unterschied
Einblasdämmung ist ein Sammelbegriff für mehrere Verfahren, die sich technisch deutlich unterscheiden. Entscheidend ist, ob der Dämmstoff mit Druck in einen geschlossenen Hohlraum eingebracht wird oder drucklos auf eine offene Fläche aufgebracht wird.
Einblasen in geschlossene Hohlräume
Bei zweischaligem Mauerwerk wird der Dämmstoff mit Druck in den bestehenden Hohlraum zwischen Vormauerschale und tragender Wand eingeblasen. Das gleiche Prinzip gilt für Dachschrägen mit bereits geschlossenem Gefach, also einer intakten Innenverkleidung mit Unterspannbahn.
Ist das Dachgeschoss noch offen, muss zuerst eine luftdichte Innenebene mit Dampfbremse und Beplankung entstehen. Dann ist Einblasdämmung keine schnelle Einzelmaßnahme mehr, sondern Teil eines größeren Umbaus.
Aufblasen auf offene Flächen
Auf frei zugänglichen Flächen wie der obersten Geschossdecke im unbeheizten Dachraum wird der Dämmstoff drucklos aufgeblasen. Der Begriff „Einblasen” ist hier fachlich falsch, auch wenn er umgangssprachlich oft synonym verwendet wird.
Bei vorgehängten hinterlüfteten Fassaden darf die Hinterlüftungsebene nicht mit Dämmstoff verfüllt werden. Sie wird für die Rücktrocknung der Außenschale gebraucht, eine Verfüllung blockiert die Feuchteabfuhr und schadet der Konstruktion langfristig.
Kosten der Einblasdämmung im Überblick
Die Kosten hängen stark davon ab, welches Bauteil gedämmt wird und welcher Dämmstoff zum Einsatz kommt. Realistisch liegen die Kosten für Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk mit Standard-Dämmstoffen bei 25 bis 60 Euro pro Quadratmeter inklusive Montage.
Günstigere Angaben im Internet beziehen sich meist nur auf das Material, nicht auf die komplette Leistung mit Anfahrt, Maschinen-Setup und endoskopischer Voruntersuchung des Hohlraums. Spezialdämmstoffe für sehr schmale Hohlräume liegen deutlich über diesem Rahmen.
Was den Preis zusätzlich beeinflusst
- Breite des vorhandenen Hohlraums, viele Fachbetriebe lehnen Hohlräume unter etwa 25 bis 30 Millimetern ab
- Gewählter Dämmstoff, mineralische Spezialprodukte wie Silikat-Leichtschaum-Granulat kosten spürbar mehr als Standard-EPS-Perlen
- Zustand der Vormauerschale, Risse oder Feuchtigkeitsschäden müssen vor der Maßnahme behoben werden
- Anzahl und Zugänglichkeit der Bohrlöcher
Welcher Dämmstoff eignet sich für die Einblasdämmung?
Für die Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk sind nur hydrophobe, setzungssichere Dämmstoffe mit gültiger bauaufsichtlicher Zulassung zulässig. Dazu zählen Mineralwolle-Granulat, EPS-Perlen, Perlite, PU- beziehungsweise PUR-Granulat, Silikat-Leichtschaum-Granulat und PUR-Gießschaum.
Zellulose ist nicht hydrophob und deshalb für die Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk in der Regel nicht zulässig. Eine Eignung besteht nur im Einzelfall, wenn das konkrete Produkt eine Zulassung genau für diesen Anwendungsfall besitzt. Sinnvoll ist Zellulose dagegen für die oberste Geschossdecke, für Holzbalkendecken und für Dachschrägen in geschlossenen Gefachen, jeweils mit geprüftem Feuchteschutz.
EPS-Perlen mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,033 gelten als solider Allrounder, sind aber kein Spezialprodukt für besonders schmale Hohlräume. Für Hohlräume unter etwa 25 Millimetern kommen nur Spezialdämmstoffe wie Silikat-Leichtschaum-Granulat oder Aerogel-Granulat infrage, und auch das nur, wenn das jeweilige Produkt diese Einbaudicke ausdrücklich freigibt.
Förderung: Ein Zuschuss, ein Kredit und ein Steuerweg
Für die Einblasdämmung stehen mehrere Förder- und Finanzierungswege zur Verfügung. BAFA-Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Der KfW-Ergänzungskredit kann dagegen zusätzlich zu einem bereits bewilligten Zuschuss genutzt werden.
BAFA-Zuschuss über die Bundesförderung effiziente Gebäude
Der BAFA-Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit individuellem Sanierungsfahrplan erhöht sich die förderfähige Kostenbasis auf bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit, sofern die Einblasdämmung dort als konkreter Umsetzungsschritt empfohlen wurde. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten greift seit dem 21.07.2026 jedoch nur noch für den Kostenanteil oberhalb von 30.000 Euro.
Bleibt die Einblasdämmung mit ihren förderfähigen Kosten unter 30.000 Euro, erhalten Sie weiterhin die 15 Prozent Grundförderung, aber ohne iSFP-Bonus.
Für Wohn- und Nichtwohngebäude mit besonders schlechtem energetischem Ausgangszustand ist zusätzlich ein WPB-Bonus von 5 Prozentpunkten für Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle angekündigt, additiv zu Grundförderung und iSFP-Bonus. Die genauen Voraussetzungen und Nachweise für den WPB-Bonus sollten vor Antragstellung anhand der dann gültigen BAFA- beziehungsweise BMWE-Vorgaben geprüft werden. Nach Stand der BAFA-Seite (28.07.2026) ist dieser Bonus noch nicht beantragbar, der Start wird voraussichtlich für Anfang 2027 erwartet.
Voraussetzung für den Zuschuss ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der dena-Expertenliste. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme über das BAFA-Portal gestellt werden. Dafür muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung der Förderzusage vorliegen.
KfW-Ergänzungskredit für bereits zugesagte Zuschüsse
Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 ist kein eigenständiger dritter Förderweg, sondern ein Kredit, der auf eine bereits zugesagte BAFA-Förderung aufsetzt. Er finanziert die Kosten, die nach Abzug des Zuschusses noch offen sind, bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Voraussetzung ist ein Zuwendungsbescheid, der nicht älter als 12 Monate ist und dessen Zuschuss noch nicht ausgezahlt wurde.
Steuerbonus nach § 35c EStG
Alternativ zum BAFA-Zuschuss steht der Steuerbonus offen. Er beträgt 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre, bei einer Förderbasis von bis zu 200.000 Euro je Objekt. Voraussetzung ist ein Gebäude, das bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist. Außerdem müssen Rechnung und Zahlung per Überweisung nachweisbar sein und die Maßnahme muss durch eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster bestätigt werden.
Wichtig:


Warum die Dämmstoff-Wahl über die Förderfähigkeit entscheidet
Die Förderwege stellen unterschiedliche Anforderungen an die Wärmeleitfähigkeit des eingeblasenen Dämmstoffs, und genau hier entstehen die meisten Missverständnisse.
Nach GEG Anlage 7 reicht bei Hohlraumdämmung ein Bemessungswert von 0,045 aus, wenn die reguläre Dämmschichtdicke geometrisch nicht erreichbar ist. Diese Regel beschreibt aber nur die bauordnungsrechtliche Mindestanforderung im Sanierungsfall, sie ist keine Aussage über die Förderfähigkeit.
Für den BAFA-Zuschuss gilt bei der Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk ein Bemessungswert von höchstens 0,035 bei Wohngebäuden und wärmeren Nichtwohngebäuden, beziehungsweise höchstens 0,040 bei kühleren Nichtwohngebäude-Zonen. Diese Grenze gilt einheitlich für alle Dämmstoffe, auch für Naturdämmstoffe wie Zellulose. Anders als beim GEG kennt der BAFA-Zuschuss bei der Kerndämmung keine Ausnahme für eingeblasene oder nachwachsende Dämmstoffe.
Für den Steuerbonus nach § 35c EStG gilt laut ESanMV Anlage 1 ebenfalls durchgängig 0,035, ohne jede Ausnahme für Naturdämmstoffe. Wer beispielsweise Zellulose mit einem höheren Wert in die Kerndämmung einbringt, erfüllt damit zwar die GEG-Mindestanforderung, fällt bei BAFA-Zuschuss und Steuerbonus aber gleichermaßen durch das Raster.
Voraussetzungen und Ablauf der Maßnahme
Vor der eigentlichen Einblasdämmung prüft der Fachbetrieb den Hohlraum in der Regel endoskopisch, um Breite, Verschmutzung und mögliche Feuchtigkeitsschäden zu erfassen. Erst danach lässt sich der passende Dämmstoff festlegen.
Für die Förderung erstellt der eingebundene Energieeffizienz-Experte vor Antragstellung eine Technische Projektbeschreibung. Nach Abschluss der Arbeiten folgt der Technische Projektnachweis, der die fachgerechte Ausführung bestätigt. Beide Dokumente sind nach ihrer Erstellung nur zwei Monate gültig und müssen innerhalb dieser Frist im BAFA-Antrag verwendet werden.
Bei Eigenleistung sind seit 2024 ausschließlich die Materialkosten förderfähig, und der Nachweis muss weiterhin durch den Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen erfolgen. Eine lückenlose Verdichtung mit Miet-Maschinen ist für Laien in der Praxis kaum zuverlässig herstellbar, viele Energieberater bestätigen deshalb den Nachweis für Eigenleistung nur bei enger Abstimmung und Baubegleitung.
Feuchteschutz nicht übersehen
Für den Steuerbonus schreibt die ESanMV ausdrücklich vor, dass Mindestfeuchteschutz, Tauwasser- und Schimmelvermeidung sowie wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung zu prüfen sind. In vielen Laien-Ratgebern wird dieser Punkt komplett übergangen, dabei ist er für eine dauerhaft schadensfreie Kerndämmung unabhängig von der Förderung wichtig.
Eine Thermografie-Kontrolle nach Abschluss der Arbeiten liefert nur während der Heizperiode belastbare Ergebnisse, bei einer Temperaturdifferenz von etwa 10 bis 15 Kelvin zwischen innen und außen. Im Sommer lässt sich damit kaum beurteilen, ob der Hohlraum lückenlos verfüllt wurde.
Häufige Fehler bei der Einblasdämmung
- Zellulose wird pauschal als Kerndämmstoff für zweischaliges Mauerwerk eingesetzt, obwohl sie ohne spezielle Zulassung dafür nicht hydrophob genug ist.
- EPS-033 wird als Lösung für sehr schmale Hohlräume verkauft, dabei ist es ein solider Standard-Dämmstoff und kein Spezialprodukt für Schmalspalten.
- BAFA-Zuschuss und Steuerbonus werden fälschlich als kombinierbar für dieselbe Maßnahme angenommen.
- Der Feuchteschutznachweis wird als reine Empfehlung missverstanden, für den Steuerbonus ist er verpflichtend.
- Bei vorgehängten hinterlüfteten Fassaden wird versehentlich die Hinterlüftungsebene mitverfüllt, was die Rücktrocknung der Fassade blockiert.
Klarheit über die passende Förderung für Ihre Dämmung
Lassen Sie prüfen, welcher Förderweg zu Ihrem Gebäude passt.
Fazit
Einblasdämmung ist bei geeignetem Hohlraum eine vergleichsweise schnelle und wirtschaftliche Maßnahme, entscheidend ist aber die genaue Abstimmung von Dämmstoff, Fördersystem und Nachweispflichten. Wer nur auf den niedrigsten Preis pro Quadratmeter schaut, riskiert, am Ende bei BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus leer auszugehen.
Einblasdämmung ist eine von mehreren Methoden der Fassadendämmung. Einen Überblick über alle Dämmmaßnahmen am Gebäude und die passende Förderstrategie finden Sie im Beitrag Haus dämmen.
Häufige Fragen
Muss ich für die BAFA-Förderung einen Energieberater einschalten?
Ja, die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten aus der dena-Expertenliste ist für den BAFA-Zuschuss an der Gebäudehülle verpflichtend. Er erstellt die Technische Projektbeschreibung vor und den Technischen Projektnachweis nach der Maßnahme.
Gilt für die Steuerermäßigung nach § 35c EStG der gleiche Dämmwert wie fürs GEG?
Nein. Das GEG lässt bei Hohlraumdämmung einen Bemessungswert von 0,045 als Mindestanforderung zu, die ESanMV verlangt für den Steuerbonus dagegen durchgängig 0,035 ohne Ausnahme.
Kann ich BAFA-Zuschuss und Steuerbonus für dieselbe Einblasdämmung kombinieren?
Nein, beide Förderwege schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden.
Ist eine Einblasdämmung in Eigenleistung förderfähig?
Nur eingeschränkt. Seit 2024 sind bei Eigenleistung ausschließlich die Materialkosten förderfähig, und der fachgerechte Nachweis muss weiterhin über einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen erfolgen.
Wann ist der Hohlraum zu schmal für eine Einblasdämmung?
Viele Fachbetriebe lehnen Hohlräume unter etwa 25 bis 30 Millimetern ab. Wirtschaftlich sinnvoll wird die Maßnahme meist erst ab 4 bis 5 Zentimetern Hohlraumbreite, schmalere Maße erfordern Spezialdämmstoffe mit passender Zulassung.





