Das Wichtigste in Kürze
- Eine vollständige Pelletheizung (Kessel, Lager, Montage) kostet im Einfamilienhaus 20.000–35.000 €
- KfW 458 fördert den Heizungstausch mit 30 % Grundförderung. Die Obergrenze liegt grundsätzlich bei 70 % der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen kann sie in bestimmten Fällen bei bis zu 80 % liegen.
- Pellets erfüllen als Biomasse die 65-%-EE-Pflicht des GEG. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt die Pflicht nach aktueller Rechtslage spätestens nach Ablauf des 30.06.2026, sofern keine abweichende gesetzliche Änderung in Kraft tritt
- Der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW (+16 %) gilt bei Biomasseheizungen nur, wenn diese mit Solarthermie, einer PV-Anlage zur Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert werden
- Ein Pelletlager braucht ca. 6–8 m³ Nutzvolumen — die Lagerplanung ist im Altbau oft der größte Engpass
- Der jährliche Wartungsaufwand liegt mit 280–500 € spürbar über dem einer Gasheizung
- Pellettpreis aktuell (Juni 2026): ca. 7,54 ct/kWh — günstiger als Erdgas, aber mit historisch hoher Preisschwankungsbreite
Was ist eine Pelletheizung und wie funktioniert sie?
Eine Pelletheizung verbrennt normierte Holzpresslinge (Durchmesser 6 mm, Länge 10–30 mm) in einem automatisch beschickten Kessel. Das Grundprinzip ähnelt einer Gas- oder Ölheizung: Der Kessel erzeugt Wärme für Heizung und Warmwasser und verteilt sie über das vorhandene Heizsystem. Der entscheidende Unterschied liegt in der Brennstofflogistik — Pellets werden in einem Lagerraum oder Außensilo bevorratet und automatisch per Schnecken- oder Saugfördersystem in den Kessel transportiert.
Die Verbrennungsqualität moderner Anlagen ist hoch. Viele moderne Pelletkessel erreichen hohe Nutzungsgrade. Die konkreten Werte hängen vom Modell und den Prüfbedingungen ab. Bilanziell werden Holzpellets häufig als CO₂-arm bewertet, weil beim Wachstum des Holzes CO₂ gebunden wird. Trotzdem entstehen bei Herstellung, Transport und Verbrennung Emissionen. Feinstaub-Emissionen sind höher als bei Gas oder Öl. Das ist ein realer Abwägungspunkt, der beim Systemvergleich ehrlich genannt werden sollte.

Pelletheizung im Altbau: Wann sie passt und wann nicht
Nicht jeder Altbau ist für eine Pelletheizung gleich gut geeignet. Zwei Faktoren entscheiden den größten Teil: die Vorlauftemperatur des Heizungssystems und der verfügbare Platz für das Pelletlager.
Geeignet für Altbau mit Heizkörpern und ausreichend Platz
Pelletkessel sind für Vorlauftemperaturen von 60–80 °C ausgelegt. Das ist genau der Bereich, den ältere Heizkörpersysteme im Bestand brauchen. Wer ein Haus mit konventionellen Heizkörpern, einem trockenen Kellerraum von ca. 4–5 m² und einem geeigneten Schornstein hat, findet hier eine technisch unkomplizierte Lösung. Die Pelletheizung lässt sich ohne Umbau des Verteilsystems integrieren — ein deutlicher Vorteil gegenüber der Wärmepumpe.
Ein unsaniertes Bestandsgebäude mit hohem Wärmebedarf nutzt die hohe Nennleistung der Kessel gut aus. Dort, wo die Wärmepumpe an hohen Vorlauftemperaturen strauchelt, arbeitet die Pelletheizung effizient.
Wann die Wärmepumpe die bessere Alternative ist
Ein gut oder teilsaniertes Gebäude mit Fußbodenheizung oder niedrig dimensionierten Heizkörpern kommt häufig mit Vorlauftemperaturen unter 50 °C aus. Für diesen Fall ist die Wärmepumpe in der Regel wirtschaftlicher. Wenn Sie Ihr Haus in den nächsten Jahren ohnehin umfassend dämmen wollen, lohnt sich zunächst ein iSFP (individueller Sanierungsfahrplan), der die optimale Reihenfolge klärt — und damit auch, ob Pellets oder Wärmepumpe langfristig die bessere Wahl sind.
Einen direkten Systemvergleich finden Sie im Artikel Heizungstausch 2026: Wann lohnt sich die Wärmepumpe — wann nicht?
Pelletlager: Das unterschätzte Planungsthema
Ein typisches Einfamilienhaus (150 m², Baujahr 1970–2000) verbraucht 4–5 Tonnen Pellets pro Jahr. Für diese Menge brauchen Sie ein Lagervolumen von mindestens 6–8 m³. Bei einer Raumhöhe von 1,80 m entspricht das einer Grundfläche von ca. 4–5 m². Alternativ zu einem Kellerlager sind Außensilos oder erdverlegte Gewebetanks möglich — sie sind aber teurer in der Anschaffung.
Wichtig: Das Pelletlager darf kein Aufenthaltsraum sein. Pellets können beim Lagern geringe Mengen CO abgeben. Außerdem muss der Raum trocken und für die Einblasbefüllung per Schlauch aus dem Lieferfahrzeug zugänglich sein. Wenn kein geeigneter Raum vorhanden ist, scheidet die Pelletheizung als Option aus.
Schornstein: Fast immer eine zusätzliche Investition
Ältere Schornsteine sind in der Regel nicht auf die niedrigen Abgastemperaturen moderner Pelletkessel (60–100 °C) ausgelegt. Bei ungedämmtem Mauerwerk entsteht Kondensat, das den Schornstein schädigt. Die Lösung ist fast immer ein feuchtigkeitsbeständiges Edelstahl-Innenrohr — Kosten: 500–2.000 €. Dieser Posten fehlt in vielen Online-Kostenrechnern, taucht aber bei der konkreten Planung verlässlich auf. Die Abstimmung mit dem zuständigen Schornsteinfeger gehört daher an den Anfang jeder Pelletheizungs-Planung, nicht ans Ende.
Was kostet eine Pelletheizung 2026?
Installationskosten im Überblick
| Komponente | Kostenspanne |
| Pelletkessel (10–25 kW) | 6.000–15.000 € |
| Pelletlager / Außensilo | 3.000–6.000 € |
| Fördersystem (Schnecke oder Sauggebläse) | 800–2.500 € |
| Pufferspeicher | 700–2.000 € |
| Schornsteinsanierung | 500–2.000 € |
| Montage & Installation | 2.000–5.000 € |
| Gesamtkosten | ca. 20.000–35.000 € |
Die Spanne ist groß, weil die Gebäude- und Lageranforderungen sehr unterschiedlich sind. Wer einen geeigneten Keller hat und keinen neuen Schornsteinzug braucht, liegt eher bei 20.000–25.000 €. Bei Außensilo, Schornsteinsanierung und komplexem Rohrnetz können 30.000–35.000 € realistisch sein.
Betriebskosten: Pellets vs. Gas im Vergleich
Der aktuelle Pellettpreis (Juni 2026) liegt laut DEPI Pellettpreisindex bei 376,77 €/t, was ca. 7,54 ct/kWh entspricht. Ein typisches Einfamilienhaus mit 4–5 t Jahresverbrauch zahlt damit rund 1.500–1.900 € pro Jahr für Brennstoff. Hinzu kommen Wartungskosten von 280–500 €/Jahr (Fachbetrieb + Schornsteinfeger). Im Vergleich: Eine gut gewartete Gasheizung erzeugt ca. 100–200 €/Jahr Wartungsaufwand.
Zur Preisvolatilität: 2022 lagen Pellettpreise kurzzeitig bei über 500 €/t — mehr als das 1,3-fache des aktuellen Niveaus. Wer langfristige Planungssicherheit bevorzugt, kann Jahreslieferverträge mit regionalen Pelletlieferanten vereinbaren.
KfW 458: So wird die Pelletheizung gefördert
Der Heizungstausch auf Pellets wird seit 2024 ausschließlich über die KfW (Produkt 458) gefördert — nicht mehr über das BAFA. Das BAFA ist weiterhin für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen zuständig (z. B. Emissionsminderung an einem vorhandenen Pelletkessel), aber nicht für die Neubeschaffung.
Wichtig:
Grundstruktur KfW 458 (ab 21.07.2026)
| Förderkomponente | Satz | Bedingung |
| Grundförderung | 30 % | Bei förderfähigem Heizungstausch |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16 % | Bei Biomasse nur mit Solar/PV/WP kombiniert |
| Einkommensbonus | +40 % | Selbstnutzende Eigentümer, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € |
| Einkommensbonus | +30 % | Selbstnutzende Eigentümer, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € |
| Einkommensbonus | +10 % | Selbstnutzende Eigentümer, zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 50.000 € |
| Maximale Förderquote | 70 %, in bestimmten Einkommensfällen bis 80 % | Für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen |
| Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) | 28.000 € | — |
Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze nach den KfW-Eckpunkten einmalig um 10.000 €.
Klimageschwindigkeitsbonus: Die wichtigste Einschränkung für Pelletheizungen
Der Klimageschwindigkeitsbonus (+16 %) gilt bei Biomasse-Heizungen nicht automatisch. Er wird nur gewährt, wenn gleichzeitig eine Solarthermieanlage, eine PV-Anlage zur Warmwasserbereitung oder eine Wärmepumpe eingebaut wird. Wer lediglich die Pelletheizung tauscht, erhält diesen Bonus nicht.
Für viele Altbauten, in denen keine der genannten Ergänzungsmaßnahmen geplant ist, bleibt es zunächst bei 30 % Grundförderung. Mit Einkommensbonus kann die Förderquote je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen auf 40 %, 60 % oder 70 % steigen; in bestimmten Einkommensfällen kann die Obergrenze nach den KfW-Eckpunkten bis zu 80 % betragen.
Hinweis: Der Effizienzbonus (+5 %), der für Wärmepumpen mit bestimmten Wärmequellen gilt, greift bei Pelletheizungen nicht.
Technische Voraussetzungen für die KfW-Förderfähigkeit
Nicht jeder Pelletkessel im Handel ist automatisch KfW-förderfähig. Die wesentlichen Anforderungen:
- Mindest-Kesselnutzungsgrad: ≥ 89 %
- Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs): ≥ 81 %
- CO-Ausstoß bei Nennleistung: ≤ 200 mg/m³
- Nennwärmeleistung: ≥ 5 kW
- Pufferspeicher: laut KfW-Merkblatt vorgeschrieben (konkretes Mindestvolumen beim Fachbetrieb prüfen)
Ob ein konkretes Modell die Anforderungen erfüllt, lässt sich im BAFA Wärmeerzeuger-Portal (WEP) prüfen. Diese Prüfung gehört in die Planung — bevor der Installationsvertrag unterzeichnet wird.
§ 35c EStG als Alternative zur KfW-Förderung
Wer die KfW-Förderung nicht beantragt, kann alternativ den steuerlichen Bonus nach § 35c EStG nutzen. Er gilt ebenfalls für Biomasseheizungen und erlaubt, 20 % der Investitionskosten über drei Jahre steuerlich abzusetzen (7 % / 7 % / 6 %). Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 € pro Objekt (Förderbasis: bis zu 200.000 € Investitionskosten). Voraussetzungen: Gebäude älter als zehn Jahre, Selbstnutzung, Bescheinigung durch Fachunternehmen (BMF-Muster I) oder nach § 88 GEG berechtigten Energieberater (BMF-Muster II).
Wichtig: KfW 458 und § 35c EStG schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Welcher Weg vorteilhafter ist, hängt von der individuellen Steuersituation und der Investitionshöhe ab.
Beispielrechnung nach Förderung
Annahme: Pelletheizung EFH, förderfähige Kosten 28.000 €, keine Solaranlage, Haushaltseinkommen 45.000 €/Jahr.
| Förderkomponente | Satz | Betrag |
| Grundförderung | 30 % | 8.400 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | entfällt (kein Solar/PV/WP) | — |
| Einkommensbonus (bis 50.000 €) | 10 % | 2.800 € |
| Zuschuss gesamt | 11.200 € | |
| Eigenanteil | 16.800 € |
Mit einem Haushaltseinkommen bis 40.000 €/Jahr (Einkommensbonus 30 %) läge der Zuschuss bei 16.800 € — Eigenanteil dann 11.200 €. Bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 €/Jahr (Einkommensbonus 40 %) läge der Zuschuss bei 19.600 € — Eigenanteil dann 8.400 €.
Erfüllt eine Pelletheizung die GEG-Anforderungen?
Ja. Holzpellets gelten als Biomasse und zählen als erneuerbarer Energieträger im Sinne des § 71 GEG. Eine Pelletheizung erfüllt die 65-%-EE-Pflicht alleine — ohne weitere Ergänzungsmaßnahmen.
Für Köln und Duisburg gilt: Beide Städte haben mehr als 100.000 Einwohner. Nach aktueller offizieller Darstellung wird der Einbau neuer Heizungen mit 65 % erneuerbaren Energien in Städten dieser Größenordnung spätestens nach Ablauf des 30.06.2026 verbindlich, sofern keine gesetzliche Änderung vorher in Kraft tritt. Die Pelletheizung ist eine der gesetzlich zulässigen Erfüllungsoptionen.
Pellettpreise und Betriebskosten im Überblick
Der DEPI Pellettpreisindex weist für Juni 2026 einen Durchschnittspreis von 376,77 €/t aus — das entspricht 7,54 ct/kWh (Quelle: depi.de). Bei einem Jahresverbrauch von 4 t fallen ca. 1.507 € Brennstoffkosten an, bei 5 t ca. 1.884 €. Hinzu kommen Wartungskosten (Fachbetrieb 180–350 €, Schornsteinfeger 100–150 €/Jahr). Pellets sind damit aktuell günstiger als Erdgas (ca. 9–12 ct/kWh je nach Region), aber die Preisentwicklung der letzten Jahre zeigt: Das kann sich ändern.
Wer den Pellettpreis im Blick behalten möchte, kann ihn monatlich beim DEPI (depi.de/pelletpreis-wirtschaftlichkeit) abrufen. Regionale Lieferverträge mit Festpreisbindung können zusätzliche Planungssicherheit geben.
Pelletheizung für Ihren Altbau — jetzt planen lassen
Matthias Schmidt prüft die technische Eignung und begleitet den KfW-Antrag.
Fazit
Die Pelletheizung ist 2026 eine technisch ausgereifte, klimafreundliche Option für Altbauten mit hohem Wärmebedarf und konventionellen Heizkörpern. Sie erfüllt die GEG-Anforderungen, ist KfW-förderfähig und lässt sich ohne Umbau des Heizungssystems in bestehende Anlagen integrieren.
Ihre Stärken liegen im unsanierten Bestand — dort, wo die Wärmepumpe an hohen Vorlauftemperaturen strauchelt. Ihre Schwächen liegen im Platzbedarf, im erhöhten Wartungsaufwand und in der Preisvolatilität beim Brennstoff. Der Klimageschwindigkeitsbonus lässt sich bei einem reinen Pellet-Tausch ohne Solaranlage nicht beanspruchen — das schmälert die Förderquote spürbar.
Ob die Pelletheizung für Ihr Haus die wirtschaftlich beste Entscheidung ist, hängt von Wärmebedarf, Lagerkapazität, Schornsteinzustand und den geplanten Sanierungsschritten ab. Ein Energieberater kann diese Faktoren im Gesamtbild bewerten — und dabei auch ehrlich einschätzen, wann die Wärmepumpe im Altbau die sinnvollere Alternative wäre. Den Überblick über alle Wege zur Heizungsmodernisierung bietet der Pillar-Artikel Heizung modernisieren.
Häufige Fragen
Lohnt sich eine Pelletheizung 2026 noch?
Ja — besonders im Altbau mit hohem Wärmebedarf und vorhandenen Heizkörpern. Mit 30 % Grundförderung und einem Einkommensbonus von bis zu 40 % für selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € sinkt der Eigenanteil deutlich. Im gut sanierten Gebäude mit niedrigen Vorlauftemperaturen ist die Wärmepumpe häufig wirtschaftlicher.
Wie groß muss das Pelletlager sein?
Für ein typisches Einfamilienhaus mit 4–5 t Jahresverbrauch sind mindestens 6–8 m³ Lagervolumen nötig. Bei einer Raumhöhe von 1,80 m entspricht das einer Grundfläche von 4–5 m². Das Lager muss trocken, gut belüftet und per Einblasbefüllung zugänglich sein.
Muss der Schornstein beim Einbau saniert werden?
In den meisten Altbauten ja. Moderne Pelletkessel haben niedrige Abgastemperaturen (60–100 °C) — ohne feuchtigkeitsbeständiges Edelstahl-Innenrohr entsteht Kondensat, das den Schornstein langfristig schädigt. Kosten für ein Innenrohr: 500–2.000 €. Die Abstimmung mit dem Schornsteinfeger vor der Planung ist Pflicht.
Erfüllt die Pelletheizung die 65-%-EE-Pflicht des GEG?
Ja. Holzpellets gelten als Biomasse und als erneuerbarer Energieträger im Sinne des § 71 GEG. In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern, also auch Köln und Duisburg, greift die Pflicht nach aktueller Rechtslage spätestens nach Ablauf des 30.06.2026 beim Einbau neuer Heizungen im Bestand, sofern keine gesetzliche Änderung vorher in Kraft tritt.
Kann ich KfW 458 und den Steuerbonus § 35c EStG kombinieren?
Nein. KfW 458 und § 35c EStG schließen sich für dieselbe Maßnahme gegenseitig aus. Welcher Weg vorteilhafter ist, hängt von Ihrer individuellen Steuersituation und der Investitionshöhe ab.
Welcher Pelletkessel ist KfW-förderfähig?
Förderfähig sind nur Pelletkessel, die die technischen Mindestanforderungen der BEG erfüllen und als förderfähige Wärmeerzeuger gelistet beziehungsweise nachweisbar sind. Vor Vertragsabschluss sollte geprüft werden, ob das konkrete Modell im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal geführt ist und die aktuellen KfW-Anforderungen erfüllt.





