Heizungstausch 2026: Wann lohnt sich die Wärmepumpe, wann nicht?

Wer 2026 eine neue Heizung plant, steht vor einer grundlegenden Entscheidung. Das Gebäudeenergiegesetz setzt klare Fristen, die Förderung über KfW 458 macht die Wärmepumpe deutlich günstiger als noch vor zwei Jahren. Trotzdem ist sie nicht in jedem Fall die richtige Wahl.

Matthias Schmidt – Inhaber Ingenieurbüro Schmidt, Energieberater
Matthias Schmidt
Dipl.-Ing. & Gebäude-Energieberater
Luft-Wasser-Wärmepumpe Außeneinheit an gepflegtem Altbau-Einfamilienhaus

Das Wichtigste in Kürze

  • Spätestens nach Ablauf des 30.06.2026: In Städten ab 100.000 Einwohnern muss jede neue Heizung mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen (§ 71 GEG)
  • Wärmepumpe: Investitionskosten ca. 15.000 bis 42.000 €, KfW-Förderung bis zu 70 % der förderfähigen Kosten möglich
  • Gasheizung: Investitionskosten ca. 8.000 bis 15.000 €, keine staatliche Förderung in 2026
  • Luft-Wärmepumpe im Altbau: mittlere Jahresarbeitszahl 3,3 laut Fraunhofer-Feldtest 2024 (Bandbreite 2,4 bis 4,0)
  • CO₂-Abgabe auf Gas 2026: 55 bis 65 €/t (Preiskorridor, kein Festpreis), ab 2027 marktbasiert (ETS II)
  • KfW 458: Vor dem Förderantrag muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vorliegen

GEG 2026: Was Hausbesitzer in Großstädten wissen müssen

In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gilt spätestens nach Ablauf des 30.06.2026 die 65-%-EE-Pflicht nach § 71 GEG — bundesweit betrifft das mehr als 80 Städte, darunter Köln, Duisburg, Hamburg und München. Wer nach diesem Stichtag eine neue Heizungsanlage einbauen lässt, muss sicherstellen, dass mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen.

Eine reine Erdgasheizung erfüllt diese Anforderung nicht. § 71 Abs. 3 GEG listet sieben anerkannte Erfüllungsoptionen: unter anderem eine elektrische Wärmepumpe, eine Wärmepumpen-Hybridheizung mit fossilem oder biogenem Spitzenlasterzeuger, eine Solarthermieanlage, eine Heizung mit Biomasse oder Wasserstoff sowie der Anschluss an ein Wärmenetz. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Technologie vor.

Bestandsschutz gilt nicht für Neuinstallationen. § 72 GEG schützt ausschließlich bereits betriebene Anlagen. Wer nach Ablauf des 30.06.2026 eine neue Gasheizung einbauen lässt und auf den Bestandsschutz hofft, liegt falsch. Neu installierte Heizungen müssen die 65-%-EE-Pflicht erfüllen.

Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen unter 4 kW oder über 400 kW Nennleistung fallen nicht unter das 30-Jahres-Betriebsverbot des § 72 GEG. Konstanttemperaturkessel vor Baujahr 1991 sind grundsätzlich von der Austauschpflicht betroffen; es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für bestimmte langjährig selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Wenn Ihre Heizung nach dem Stichtag irreparabel ausfällt, greift § 71i GEG: Sie dürfen dann übergangsweise eine Heizung einbauen, die die 65-%-EE-Pflicht noch nicht erfüllt, aber nur für höchstens fünf Jahre. Quellen: § 71 GEG, § 72 GEG

Waermepumpe vs. Gasheizung Kostenvergleich 2026 Infografik

Wärmepumpe oder Gasheizung: Kosten im Vergleich

Der Blick auf die Anschaffungskosten allein reicht nicht. Erst die Kombination aus Investition, staatlicher Förderung und laufenden Betriebskosten ergibt ein belastbares Bild — und da verschiebt sich die Rechnung deutlich.

Anschaffungskosten

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet inklusive Installation zwischen 15.000 und 42.000 €, je nach Gebäudegröße, Hersteller und Installationsaufwand. Eine Erdwärmepumpe liegt wegen der Bohrkosten höher, oft zwischen 25.000 und 50.000 €. Ein Gas-Brennwertkessel ist mit ca. 8.000 bis 15.000 € günstiger in der Anschaffung.

Diese Zahlen ohne Förderung zu vergleichen ist allerdings wenig aussagekräftig. Für die Wärmepumpe gibt es 2026 erhebliche staatliche Zuschüsse, für eine neue Gasheizung keinen einzigen Euro.

Betriebskosten und die Jahresarbeitszahl

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) zeigt, wie effizient eine Wärmepumpe über das Jahr arbeitet. Eine JAZ von 3,3 bedeutet: 3,3 kWh Wärme pro eingesetzter kWh Strom. Der Fraunhofer-Feldtest ergab für Luft-Wasser-Wärmepumpen eine mittlere JAZ von 3,3, mit einer Bandbreite von 2,4 bis 4,0. Sole-Wasser-Wärmepumpen erreichten 3,6 bis 5,2. (Fraunhofer ISE, 01.03.2024)

Bei einem Haushaltsstrompreis von 40,55 ct/kWh (Statistisches Bundesamt, 2. Halbjahr 2025) und einer JAZ von 3,3 ergibt das Heizkosten von rund 12,3 ct/kWh nutzbare Wärme. Günstige Wärmepumpenstromtarife liegen häufig bei 20 bis 28 ct/kWh. Bei 24 ct/kWh und JAZ 3,3 sinken die Heizkosten auf etwa 7,3 ct/kWh.

Ein Gas-Brennwertkessel mit rund 95 % Wirkungsgrad erzeugt bei einem Gaspreis von 12,23 ct/kWh (Statistisches Bundesamt, 2. Halbjahr 2025) Wärme zu etwa 12,9 ct/kWh. Auf den ersten Blick liegt das auf ähnlichem Niveau wie die Wärmepumpe mit Standardstromtarif. Der Unterschied liegt aber im Trend.

CO₂-Abgabe auf Gas: ein wachsender Kostenfaktor

Für jede verbrannte kWh Erdgas zahlen Verbraucher seit 2021 eine CO₂-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). 2025 beträgt sie 55 €/t CO₂. Für 2026 gilt laut Gesetzestext ein Preiskorridor von 55 bis 65 €/t (Versteigerung), kein fester Betrag. Viele Quellen nennen pauschal 65 €/t für 2026. Das ist der Deckel des Korridors, nicht der gesicherte Wert.

Ab 2027 geht der CO₂-Preis in das europäische Emissionshandelssystem ETS II über. Dann gibt es keinen gesetzlichen Preiskorridor mehr, der Preis wird marktbasiert bestimmt. Modelle rechnen mit deutlich höheren Werten, das sind aber keine gesetzlichen Festlegungen. (BEHG § 10 Abs. 2)

Diese Preisunsicherheit sollte in jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden: Bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas macht allein die CO₂-Abgabe schon heute rund 220 bis 265 € pro Jahr aus. Steigt der Preis nach 2027 auf 100 €/t, sind das über 450 € pro Jahr, zusätzlich zum Gaspreis.

KfW 458: Wie die Wärmepumpen-Förderung 2026 funktioniert

Das Programm KfW 458 ist seit 2024 die einzige staatliche Förderung für den Heizungstausch. Die Förderhöhen und Kombinationsmöglichkeiten sind erheblich — aber nur, wenn Antragstellung und Reihenfolge korrekt eingehalten werden.

Förderstruktur im Überblick

Die Heizungsförderung läuft seit 2024 ausschließlich über die KfW, Programm 458. Die BAFA ist für den Heizungstausch (Erzeugertausch) nicht mehr zuständig. Antragsberechtigt sind private Eigentümer bestehender Wohngebäude: selbstnutzende Eigentümer, private Vermieter von Einfamilienhäusern sowie Eigentümer von Eigentumswohnungen in WEG. Manche Eigentümerkonstellationen sind ausgeschlossen, z.B. im Grundbuch eingetragene GbR.

Grundförderung: 30 % der förderfähigen Gesamtkosten

Effizienzbonus: +5 % für Wärmepumpen mit der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit natürlichem Kältemittel

Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % bis 31.12.2028, danach +17 % (2029 und 2030). Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für bestimmte Eigentümergruppen und unter den jeweils geltenden Fördervoraussetzungen der KfW.

Einkommensbonus: +30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €

Deckel: Alle Boni zusammen sind auf maximal 70 % der förderfähigen Gesamtkosten begrenzt. Förderhöchstbetrag: 30.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für jede weitere Wohneinheit von der zweiten bis zur sechsten, ab der siebten Wohneinheit 8.000 € je Wohneinheit.

Bitte aktuell auf kfw.de prüfen, da sich Programmkonditionen ändern können.

Die richtige Reihenfolge beim Förderantrag

In der Praxis ist das der häufigste Fehler: Hausbesitzer unterschreiben zuerst vor dem Handwerkervertrag und fragen danach, ob sie noch Förderung beantragen können. Die Antwort lautet in der Regel nein. Wird die vorgeschriebene Reihenfolge nicht eingehalten, kann der Förderanspruch verloren gehen.

Die Pflicht-Reihenfolge für KfW 458:

  1. Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen einholen
  2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen, mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum
  3. Zuschuss bei der KfW beantragen
  4. Nach Erhalt der KfW-Zusage mit der Maßnahme beginnen

Wer die Fördervoraussetzungen nicht einhält, riskiert den Verlust des Förderanspruchs. Bei einer Wärmepumpe mit 25.000 € Investitionskosten bedeutet das schnell 12.500 € oder mehr, die nicht erstattet werden.

Förderantrag richtig stellen

Ich begleite Sie durch den gesamten KfW-458-Prozess, von der BzA bis zur Umsetzung.

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Lohnt sich die Wärmepumpe im Altbau?

In vielen Fällen ja, die Wirtschaftlichkeit hängt jedoch vom Gebäude, Heizsystem und Nutzerverhalten ab. Es gibt Konstellationen, in denen eine Hybridlösung oder eine vorherige Anpassung der Heizkörper der bessere erste Schritt ist.

Vorlauftemperatur als Schlüsselgröße

Wärmepumpen arbeiten effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen, typischerweise 35 bis 45 °C. Je höher die benötigte Vorlauftemperatur, desto geringer fällt die JAZ aus. Viele Altbauten haben Heizkörper, die für Vorlauftemperaturen von 70 bis 80 °C ausgelegt sind.

Das ist kein KO-Kriterium, aber ein wichtiger Prüfpunkt. Entweder werden die Heizkörper gegen größere Modelle oder Niedertemperaturheizkörper getauscht, was Mehrkosten bedeutet. Oder es wird eine Wärmepumpe gewählt, die höhere Vorlauftemperaturen bis 65 °C erreicht, jedoch mit Effizienzeinbußen.

Ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B ist Pflichtvoraussetzung für die KfW-Förderung und gleichzeitig die Grundlage für einen effizienten Betrieb. Diese Kosten (je nach Gebäude 500 bis 2.000 €) gehören von Anfang an in die Kostenrechnung.

Hybridheizung als Übergangslösung

Wenn ein Gebäude schlecht gedämmt ist, die Heizkörper für hohe Vorlauftemperaturen ausgelegt sind oder ein vollständiger Umbau unverhältnismäßig teuer wäre, ist eine Hybridheizung oft die pragmatischere Entscheidung. Die Wärmepumpe übernimmt die Grundlast. Der vorhandene Gaskessel springt nur bei sehr niedrigen Außentemperaturen als Spitzenlasterzeuger ein.

Diese Lösung erfüllt § 71 GEG als anerkannte Erfüllungsoption und ist für den Wärmepumpen-Anteil über KfW 458 förderfähig. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt die Gebäudehülle dämmen und dann auf eine reine Wärmepumpe umsteigen. Das kann im Einzelfall eine sinnvolle Übergangslösung sein.

Weitere Details zur Förderung im Rahmen eines vollständigen Sanierungsfahrplans finden Sie auf meiner Seite zur Förderung energetischer Sanierung.

Fazit: Wärmepumpe 2026 oft die bessere Wahl, aber mit Planung

Die Faktenlage spricht klar für die Wärmepumpe: bis zu 70 % Förderung, keine direkte Abhängigkeit von Gaspreisen und keine CO₂-Abgabe auf Erdgas. Die Wirtschaftlichkeit hängt jedoch von Strompreis, Jahresarbeitszahl und Gebäudezustand ab.

In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss eine neu eingebaute Heizung nach Ablauf des 30.06.2026 die Anforderungen des § 71 GEG erfüllen. Eine reine Gasheizung erfüllt diese Anforderungen grundsätzlich nicht.

Trotzdem rate ich, nicht zu überstürzen. Eine Wärmepumpe, die in einem schlecht gedämmten Altbau mit ungeeigneten Heizkörpern betrieben wird, kann unbefriedigende JAZ-Werte und hohe Betriebskosten bedeuten. Der Fraunhofer-Feldtest zeigt: Die schlechteste gemessene Luft-Wärmepumpe im Altbau erreichte nur eine JAZ von 2,4. In solchen Fällen kann die Wirtschaftlichkeit deutlich schlechter ausfallen.

Mein Rat: Lassen Sie zuerst prüfen, ob Ihr Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist oder mit überschaubarem Aufwand dafür fit gemacht werden kann. Genau das ist Aufgabe der unabhängigen Energieberatung. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt Ihnen die klarste Entscheidungsgrundlage.

Alle Informationen zur Heizungsmodernisierung finden Sie im Überblick: Heizung modernisieren 2026.

Häufige Fragen

Kann ich in einer Großstadt 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?

Nach Ablauf des 30.06.2026 müssen neu eingebaute Heizungen in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern grundsätzlich die Anforderungen des § 71 GEG erfüllen und mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Eine reine Gasheizung erfüllt das nicht. Eine Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gaskessel ist als Erfüllungsoption gesetzlich anerkannt.

Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?

Ja, wenn die Heizungsanlage auf niedrige Vorlauftemperaturen ausgelegt oder angepasst werden kann. Der Fraunhofer-Feldtest 2024 belegt eine mittlere Jahresarbeitszahl von 3,3 für Luft-Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Voraussetzungen sind in der Regel ein hydraulischer Abgleich und gegebenenfalls modernisierte Heizkörper.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe 2026?

Mindestens 30 % Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (+20 %) kommen selbstnutzende Eigentümer, private Vermieter von Einfamilienhäusern und Eigentümer von Eigentumswohnungen in WEG auf 50 %. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 € können zusätzlich 30 % Einkommensbonus erhalten. Der Deckel liegt bei 70 % der förderfähigen Gesamtkosten. Förderhöchstbetrag: 30.000 € für die erste Wohneinheit. Wichtig: Reihenfolge Pflicht — BzA, dann bedingter Liefervertrag, dann KfW-Antrag, dann nach Zusage starten.

Gibt es Förderung für eine neue Gasheizung?

Nein. Für eine neue reine Gasheizung gibt es 2026 keine staatliche Förderung. Der Wärmepumpen-Anteil einer Hybridheizung ist über KfW 458 förderfähig. Förderfähig sind dabei nur die förderfähigen Kosten des erneuerbaren Wärmeerzeugers und der zugehörigen Umfeldmaßnahmen, nicht der fossile Gaskessel.

Wann ist eine Hybridheizung sinnvoller als eine reine Wärmepumpe?

Eine Hybridheizung eignet sich besonders für Bestandsgebäude mit schlechter Dämmung, Heizkörpern für hohe Vorlauftemperaturen oder wenn ein vollständiger Umbau unverhältnismäßig teuer wäre. Die Wärmepumpe übernimmt die Grundlast, der Gaskessel springt bei sehr kalten Außentemperaturen ein. Diese Lösung ist GEG-konform und für den Wärmepumpen-Anteil förderfähig.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalte sorgfältig geprüft, dennoch ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Matthias Schmidt – Inhaber Ingenieurbüro Schmidt, Energieberater

Über den Autor

Matthias Schmidt

Als Bauingenieur (Dipl.-Ing. FH) und zertifizierter Energieberater habe ich jahrelang Sanierungen in der Region Köln und Duisburg begleitet. Mit der Gründung meines Ingenieurbüros habe ich diese Expertise gebündelt, um mein Wissen gezielt für die Förderprojekte von Hausbesitzern einzusetzen.

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