Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 29.07.2026 gilt durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) keine einheitliche 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen mehr — unabhängig von der Stadtgröße. Für neu eingebaute Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen gilt stattdessen die Bio-Treppe nach § 43 GModG mit steigendem Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029.
- Wärmepumpe: Investitionskosten ca. 15.000 bis 42.000 €. KfW-458-Förderung bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent.
- Gasheizung: Investitionskosten ca. 8.000 bis 15.000 €, keine staatliche Förderung in 2026.
- Luft-Wärmepumpe im Altbau: mittlere Jahresarbeitszahl 3,4 laut Fraunhofer-ISE-Feldstudie 2025 (Bandbreite 2,6 bis 4,9).
- CO₂-Abgabe auf Gas 2026: 55 bis 65 €/t (Preiskorridor, kein Festpreis). Für 2027 gelten Übergangsregelungen nach dem BEHG, das europäische ETS2 startet nach aktuellem EU-Stand 2028 vollständig.
- KfW 458: Vor dem Förderantrag muss bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung vorliegen.
GModG 2026: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen
Am 29.07.2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten. Es hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht ersetzt, sondern per Änderungsgesetz umbenannt und grundlegend reformiert. Die bisherige einheitliche 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen ist ersatzlos entfallen — unabhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinde. Der frühere Stichtag 31.10.2026 für Städte über 100.000 Einwohner spielt für die heutige Heizungswahl keine Rolle mehr.
Eine reine Erdgasheizung ist seit dem 29.07.2026 grundsätzlich wieder überall zulässig. Für neu eingebaute Öl-, Gas- und Flüssiggasheizungen gilt stattdessen die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG: ein steigender Pflichtanteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder grüner Wasserstoff:
- ab dem 1. Januar 2029 mindestens 10 Prozent
- ab 2030 mindestens 15 Prozent
- ab 2035 mindestens 30 Prozent
- ab 2040 mindestens 60 Prozent
Bestehende Heizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden. Auch die frühere 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel (§ 72 GEG in der bis zum 28.07.2026 geltenden Fassung) ist ersatzlos gestrichen. Eine funktionierende, ältere Heizung muss allein wegen ihres Alters nicht ausgetauscht werden.
Fällt Ihre Heizung irreparabel aus, können Sie grundsätzlich direkt eine neue Heizung einbauen lassen. Für das gewählte Heizsystem gelten weiterhin die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen. Eine Übergangsfrist zur Erfüllung einer 65-Prozent-Vorgabe ist nicht mehr erforderlich, weil diese Vorgabe entfallen ist. Für neu eingebaute fossile Heizungen gelten dabei die Vorgaben der Bio-Treppe, mit einer speziellen Zwölf-Monats-Regel nach § 43 Absatz 7 GModG bei irreparablem Ausfall. Details dazu erklärt unser Artikel Was bei einem Heizungs-Totalausfall 2026 wirklich gilt.


Wärmepumpe oder Gasheizung: Kosten im Vergleich
Der Blick auf die Anschaffungskosten allein reicht nicht. Erst die Kombination aus Investition, staatlicher Förderung und laufenden Betriebskosten ergibt ein belastbares Bild — und da verschiebt sich die Rechnung deutlich.
Anschaffungskosten
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet inklusive Installation zwischen 15.000 und 42.000 €, je nach Gebäudegröße, Hersteller und Installationsaufwand. Eine Erdwärmepumpe liegt wegen der Bohrkosten höher, oft zwischen 25.000 und 50.000 €. Ein Gas-Brennwertkessel ist mit ca. 8.000 bis 15.000 € günstiger in der Anschaffung.
Diese Zahlen ohne Förderung zu vergleichen ist allerdings wenig aussagekräftig. Für die Wärmepumpe gibt es 2026 erhebliche staatliche Zuschüsse, für eine neue Gasheizung keinen einzigen Euro.
Betriebskosten und die Jahresarbeitszahl
Die Jahresarbeitszahl (JAZ) zeigt, wie effizient eine Wärmepumpe über das Jahr arbeitet. Eine JAZ von 3,4 bedeutet: 3,4 kWh Wärme pro eingesetzter kWh Strom. Die Fraunhofer-ISE-Feldstudie 2025 ergab für Luft-Wasser-Wärmepumpen eine mittlere JAZ von 3,4, mit einer Bandbreite von 2,6 bis 4,9. Erdgekoppelte Wärmepumpen erreichten im Mittel 4,3 (Bandbreite 3,6 bis 5,4). (Fraunhofer ISE, 2025)
Bei einem Haushaltsstrompreis von 40,55 ct/kWh (Statistisches Bundesamt, 2. Halbjahr 2025) und einer JAZ von 3,4 ergibt das Heizkosten von rund 11,9 ct/kWh nutzbare Wärme. Günstige Wärmepumpenstromtarife liegen häufig bei 20 bis 28 ct/kWh. Bei 24 ct/kWh und JAZ 3,4 sinken die Heizkosten auf etwa 7,1 ct/kWh.
Ein Gas-Brennwertkessel mit rund 95 % Wirkungsgrad erzeugt bei einem Gaspreis von 12,23 ct/kWh (Statistisches Bundesamt, 2. Halbjahr 2025) Wärme zu etwa 12,9 ct/kWh. Auf den ersten Blick liegt das auf ähnlichem Niveau wie die Wärmepumpe mit Standardstromtarif. Der Unterschied liegt aber im Trend.
CO₂-Abgabe auf Gas: ein wachsender Kostenfaktor
Für jede verbrannte kWh Erdgas zahlen Verbraucher seit 2021 eine CO₂-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). 2025 beträgt sie 55 €/t CO₂. Für 2026 gilt laut Gesetzestext ein Preiskorridor von 55 bis 65 €/t (Versteigerung), kein fester Betrag. Viele Quellen nennen pauschal 65 €/t für 2026. Das ist der Deckel des Korridors, nicht der gesicherte Wert.
Ab 2027 endet der bisherige nationale Preiskorridor. Für 2027 sieht das BEHG einen marktbasierten Übergang vor. Das europäische Emissionshandelssystem ETS2 für Gebäude und Verkehr startet nach aktuellem EU-Stand 2028 vollständig. Modelle rechnen mit deutlich höheren Werten, das sind aber keine gesetzlichen Festlegungen. (BEHG § 10 Abs. 2)
Diese Preisunsicherheit sollte in jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden: Bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh Gas macht allein die CO₂-Abgabe schon heute rund 220 bis 265 € pro Jahr aus. Bei einem CO₂-Preis von 100 €/t wären es bei diesem Verbrauch rund 400 € pro Jahr, zusätzlich zum Gaspreis.
KfW 458: Wie die Wärmepumpen-Förderung 2026 funktioniert
Das Programm KfW 458 ist für private Eigentümer bestehender Wohngebäude die zentrale Zuschussförderung für den Heizungstausch. Die Förderhöhen und Kombinationsmöglichkeiten sind erheblich — aber nur, wenn Antragstellung und Reihenfolge korrekt eingehalten werden.
Förderstruktur im Überblick (Stand ab 21.07.2026)
Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude wird die Zuschussförderung für den Heizungstausch seit 2024 grundsätzlich über das KfW-Programm 458 abgewickelt. Die BAFA ist für den Heizungstausch (Erzeugertausch) nicht mehr zuständig. Antragsberechtigt sind private Eigentümer bestehender Wohngebäude, darunter selbstnutzende Eigentümer, Vermieter von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümer von Wohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Für juristische Personen und Personengesellschaften gilt stattdessen insbesondere KfW 459.
Grundförderung: 30 % der förderungsfähigen Gesamtkosten
Der frühere Effizienzbonus (+5 % für Wärmepumpen mit bestimmten Wärmequellen oder natürlichem Kältemittel) ist seit der KfW-458-Reform vom 21.07.2026 entfallen.
Klimageschwindigkeitsbonus: +16 %, degressiv ab 01.02.2027 um 4 Prozentpunkte je Halbjahr, entfällt bei Antragstellung ab 01.08.2028. Gilt für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (unabhängig vom Alter) oder einer funktionstüchtigen, mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
Einkommensbonus: gestaffelt 40 % / 30 % / 10 % für selbstnutzende Eigentümer, je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 €.
Deckel: Alle Boni zusammen sind auf maximal 70 Prozent der förderungsfähigen Gesamtkosten begrenzt, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € auf bis zu 80 Prozent. Förderfähige Kosten: bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, mit Degression ab 01.02.2027 (halbjährlich −750 €). Ab der zweiten Wohneinheit kommen 15.000 € je Einheit hinzu (bis zur sechsten), ab der siebten Einheit 8.000 € je Einheit.
Bitte aktuell auf kfw.de prüfen, da sich Programmkonditionen ändern können.
Die richtige Reihenfolge beim Förderantrag
In der Praxis ist das der häufigste Fehler: Hausbesitzer unterschreiben einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag ohne aufschiebende oder auflösende Förderbedingung und fragen danach, ob sie noch Förderung beantragen können. Dann ist die Förderung in der Regel ausgeschlossen. Wird die vorgeschriebene Reihenfolge nicht eingehalten, kann der Förderanspruch verloren gehen.
Achtung:
Die Pflicht-Reihenfolge für KfW 458:
- Bestätigung zum Antrag (BzA) durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen einholen
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abschließen, mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum
- Zuschuss bei der KfW beantragen
- Nach Erhalt der KfW-Zusage mit der Maßnahme beginnen
Wer die Fördervoraussetzungen nicht einhält, riskiert den Verlust des Förderanspruchs. Bei einer Wärmepumpe mit 25.000 € Investitionskosten bedeutet das schnell 12.500 € oder mehr, die nicht erstattet werden.
Förderantrag richtig stellen
Ich begleite Sie durch den gesamten KfW-458-Prozess, von der BzA bis zur Umsetzung.
Lohnt sich die Wärmepumpe im Altbau?
In vielen Fällen ja, die Wirtschaftlichkeit hängt jedoch vom Gebäude, Heizsystem und Nutzerverhalten ab. Es gibt Konstellationen, in denen eine Hybridlösung oder eine vorherige Anpassung der Heizkörper der bessere erste Schritt ist.
Was Ihr Altbau konkret mitbringen muss, erklärt unser Artikel zur Wärmepumpe im Altbau.
Vorlauftemperatur als Schlüsselgröße
Wärmepumpen arbeiten effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen, typischerweise 35 bis 45 °C. Je höher die benötigte Vorlauftemperatur, desto geringer fällt die JAZ aus. Viele Altbauten haben Heizkörper, die für Vorlauftemperaturen von 70 bis 80 °C ausgelegt sind — genau dort, wo eine Pelletheizung ihre Stärken hat.
Das ist kein KO-Kriterium, aber ein wichtiger Prüfpunkt. Entweder werden die Heizkörper gegen größere Modelle oder Niedertemperaturheizkörper getauscht, was Mehrkosten bedeutet. Oder es wird eine Wärmepumpe gewählt, die höhere Vorlauftemperaturen bis 65 °C erreicht, jedoch mit Effizienzeinbußen.
Ein hydraulischer Abgleich ist bei wassergeführten Heizsystemen Voraussetzung für die Förderung und gleichzeitig eine wichtige Grundlage für einen effizienten Betrieb. Zulässig ist Verfahren B oder ein als gleichwertig anerkanntes und entsprechend zertifiziertes Verfahren. Diese Kosten (je nach Gebäude 500 bis 2.000 €) gehören von Anfang an in die Kostenrechnung.
Hybridheizung als Übergangslösung
Wenn ein Gebäude schlecht gedämmt ist, die Heizkörper für hohe Vorlauftemperaturen ausgelegt sind oder ein vollständiger Umbau unverhältnismäßig teuer wäre, ist eine Hybridheizung oft die pragmatischere Entscheidung. Die Wärmepumpe übernimmt die Grundlast. Der vorhandene Gaskessel springt nur bei sehr niedrigen Außentemperaturen als Spitzenlasterzeuger ein.
Bei einer Wärmepumpen-Hybridheizung kann die Anforderung nach § 43 GModG durch die Wärmepumpe erfüllt werden, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung gegenüber dem fossilen Spitzenlasterzeuger erreicht — dann muss der fossile Anteil nicht zusätzlich über die Bio-Treppe erfüllt werden. Der Wärmepumpen-Anteil ist zudem über KfW 458 förderungsfähig. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt die Gebäudehülle dämmen und dann auf eine reine Wärmepumpe umsteigen. Das kann im Einzelfall eine sinnvolle Übergangslösung sein.
Weitere Details zur Förderung im Rahmen eines vollständigen Sanierungsfahrplans finden Sie auf unserer Seite zur Förderung energetischer Sanierung.
Fazit: Wärmepumpe 2026 oft die bessere Wahl, aber mit Planung
Die Faktenlage spricht klar für die Wärmepumpe: bis zu 70 Prozent Förderung, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent, keine direkte Abhängigkeit von Gaspreisen und keine CO₂-Abgabe auf Erdgas. Die Wirtschaftlichkeit hängt jedoch von Strompreis, Jahresarbeitszahl und Gebäudezustand ab.
Seit dem 29.07.2026 gilt durch das Gebäudemodernisierungsgesetz keine einheitliche 65-Prozent-Pflicht mehr — unabhängig von der Stadtgröße. Eigentümer können beim Heizungstausch grundsätzlich zwischen verschiedenen Heizsystemen wählen; für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen gilt ab 2029 die Bio-Treppe nach § 43 GModG.
Trotzdem rate ich, nicht zu überstürzen. Eine Wärmepumpe, die in einem schlecht gedämmten Altbau mit ungeeigneten Heizkörpern betrieben wird, kann unbefriedigende JAZ-Werte und hohe Betriebskosten bedeuten. Die Fraunhofer-ISE-Feldstudie zeigt: Die schlechteste gemessene Luft-Wärmepumpe im Altbau erreichte nur eine JAZ von 2,6. In solchen Fällen kann die Wirtschaftlichkeit deutlich schlechter ausfallen.
Mein Rat: Lassen Sie zuerst prüfen, ob Ihr Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet ist oder mit überschaubarem Aufwand dafür fit gemacht werden kann. Genau das ist Aufgabe der unabhängigen Energieberatung. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt Ihnen die klarste Entscheidungsgrundlage.
Alle Informationen zur Heizungsmodernisierung finden Sie im Überblick: Heizung modernisieren 2026.
Häufige Fragen
Kann ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29.07.2026 gilt keine Pflicht mehr, dass eine neue Heizung überwiegend erneuerbare Energie nutzen muss — unabhängig von der Stadtgröße. Eine neue Gas- oder Ölheizung ist ohne Übergangsfrist zulässig. Ab 2029 muss diese Heizung nach § 43 GModG aber schrittweise mit einem steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden, beginnend bei mindestens 10 Prozent.
Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?
Ja, wenn die Heizungsanlage auf niedrige Vorlauftemperaturen ausgelegt oder angepasst werden kann. Die Fraunhofer-ISE-Feldstudie 2025 belegt eine mittlere Jahresarbeitszahl von 3,4 für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Bestandsgebäuden. Voraussetzungen sind in der Regel ein hydraulischer Abgleich und gegebenenfalls modernisierte Heizkörper.
Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Grundförderung 30 Prozent. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (16 Prozent, degressiv ab 01.02.2027) und gestaffeltem Einkommensbonus (10 bis 40 Prozent je nach Einkommen) sind bis zu 70 Prozent möglich, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent. Förderfähige Kosten: bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Wichtig: Reihenfolge Pflicht — BzA, dann bedingter Liefervertrag, dann KfW-Antrag, dann nach Zusage starten.
Gibt es Förderung für eine neue Gasheizung?
Nein. Für eine neue reine Gasheizung gibt es 2026 keine staatliche Förderung. Der Wärmepumpen-Anteil einer Hybridheizung ist über KfW 458 förderungsfähig. Förderungsfähig sind dabei nur die förderungsfähigen Kosten des erneuerbaren Wärmeerzeugers und der zugehörigen Umfeldmaßnahmen, nicht der fossile Gaskessel.
Wann ist eine Hybridheizung sinnvoller als eine reine Wärmepumpe?
Eine Hybridheizung eignet sich besonders für Bestandsgebäude mit schlechter Dämmung, Heizkörpern für hohe Vorlauftemperaturen oder wenn ein vollständiger Umbau unverhältnismäßig teuer wäre. Die Wärmepumpe übernimmt die Grundlast, der Gaskessel springt bei sehr kalten Außentemperaturen ein. Erfüllt die Wärmepumpe die gesetzlich vorgeschriebene Mindestleistung, kann sie die Anforderung nach § 43 GModG allein erfüllen; der Wärmepumpen-Anteil ist förderungsfähig.





