KfW 261/BEG: Förderung für Sanierung zum Effizienzhaus – Kredit

Wer sein Haus umfassend energetisch sanieren möchte, kann mit dem KfW 261 von attraktiven Fördermitteln profitieren. Das Programm KfW 261 bietet einen zinsgünstigen Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Sanierung zum Effizienzhaus. Dabei gilt: Je besser die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher fällt die Förderung aus.

Matthias Schmidt – Inhaber Ingenieurbüro Schmidt, Energieberater
Matthias Schmidt
Dipl.-Ing. & Gebäude-Energieberater
KfW Effizienzhaus frisch saniert nach Kfw 261

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Konditionen der BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus bietet, wie Sie den KfW 261 beantragen und worauf Sie bei der Antragstellung achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses
  • Kreditbetrag bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit bei Erreichen der Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse (KfW)
  • Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % – je nach Effizienzhaus-Stufe und Boni
  • Voraussetzung für die Förderung: Einbindung eines Energieeffizienz-Experten vor Beginn der Sanierung
  • Antragstellung über einen Finanzierungspartner (z. B. Hausbank) vor Auftragserteilung

Was ist das KfW Programm 261?

Das Programm 261 ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und richtet sich an alle, die klimafreundlich sanieren möchten. Die KfW fördert damit die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu einem definierten Effizienzhaus-Standard.

Das Programm gilt nicht nur für die Sanierung der eigenen Immobilie, sondern auch für den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Auch die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche ist förderfähig. Wichtig: Neubauten werden seit März 2023 nicht mehr über dieses Programm gefördert – hierfür gibt es das separate Programm Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298).

Im Gegensatz zu Einzelmaßnahmen wie dem Heizungstausch oder der Dämmung einzelner Bauteile zielt der Wohngebäude-Kredit auf eine umfassende Sanierung ab. Das Gebäude muss nach Abschluss aller Maßnahmen mindestens die Effizienzhaus-Stufe 85 erreichen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude im Überblick

Die BEG bündelt seit 2021 verschiedene Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Der KfW-Kredit 261 gehört zum Bereich BEG Wohngebäude (WG) und fördert ausschließlich Vorhaben, die eine ganzheitliche energetische Verbesserung des Gebäudes bewirken.

Für Einzelmaßnahmen wie den Austausch der Heizung steht dagegen die BEG EM Förderung (BAFA) oder der KfW 458 zur Verfügung.

Welche Voraussetzungen gelten für den Förderkredit?

Um den Förderkredit zu erhalten, müssen Sie mehrere Bedingungen erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung: Ihr Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags mindestens fünf Jahre alt sein. Maßgeblich ist dabei das Datum von Bauantrag oder die Bauanzeige (KfW).

Zudem ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich. Dieser muss in der Expertenliste der dena (Deutsche Energie-Agentur) eingetragen sein und begleitet das Vorhaben von der Planung bis zur Fertigstellung (dena).

Der Antrag auf Förderung muss außerdem vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen Sie jedoch vorher beauftragen.

Effizienzhaus sanieren – welche Stufen sind förderfähig?

Die KfW definiert verschiedene Effizienzhaus-Stufen, die den energetischen Zustand nach der Sanierung beschreiben. Je niedriger die Kennzahl, desto besser ist die Energieeffizienz und desto höher die Förderung.

Folgende Stufen sind beim Effizienzhaus förderfähig:

  • Effizienzhaus 85: Energiebedarf liegt bei 85 % eines Referenzgebäudes
  • Effizienzhaus 70: Energiebedarf bei 70 % des Referenzwerts
  • Effizienzhaus 55: Energiebedarf bei 55 % – sehr guter Standard
  • Effizienzhaus 40: Höchste Stufe mit nur 40 % des Referenz-Energiebedarfs
  • Effizienzhaus Denkmal: Sonderregelung für denkmalgeschützte Gebäude

Zusätzlich gibt es die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (NH). Bei der EE-Klasse müssen erneuerbare Energien mindestens 65 % des Wärmebedarfs decken. Die Effizienzhaus 40 EE Stufe bietet damit die höchste Förderung (KfW Merkblatt 261).

KfW 261 Konditionen: Kredithöhe und Tilgungszuschuss

Die Konditionen des Programms machen es besonders attraktiv für umfangreiche Sanierungsvorhaben. Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit inklusive Tilgungszuschuss, der Ihre Rückzahlungslast deutlich senkt.

Die Höhe der Förderung hängt davon ab, welche Effizienzhaus-Stufe Sie erreichen und ob Sie zusätzliche Boni in Anspruch nehmen können. Bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 40 oder 55 mit allen Boni können Sie bis zu 45 % Tilgungszuschuss erhalten.

Wie hoch ist der Kredit 261?

Der maximale Kreditbetrag richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe:

  • Effizienzhaus 85, 70, 55 oder 40: bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit
  • Mit Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit

Bei einem Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten können Sie also maximal 750.000 Euro Kredit erhalten. Der Kreditbetrag bezieht sich auf die förderfähigen Kosten Ihres Vorhabens (KfW).

Zusätzlich fördert die KfW die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung mit einem separaten Kreditbetrag. Für Ein- und Zweifamilienhäuser sind das bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 4.000 Euro je Wohneinheit – jeweils mit 50 Prozent der Kosten als Tilgungszuschuss.

Zinsen und Laufzeiten beim KfW Kredit 261

Die KfW bietet zwei Darlehensarten an: das Annuitätendarlehen und das endfällige Darlehen. Der Zinssatz hängt von der gewählten Laufzeit und der aktuellen Kondition ab. Die Zinsbindung beträgt in beiden Fällen zehn Jahre. Aktuelle Zinssätze finden Sie auf der KfW-Website – diese können sich täglich ändern.

Tilgungszuschuss nach Effizienzhaus-Stufe:

Effizienzhaus-Stufe

Tilgungszuschuss

Effizienzhaus Denkmal5 %
Effizienzhaus 855 %
Effizienzhaus 7010 %
Effizienzhaus 5515 %
Effizienzhaus 4020 %

Zusätzliche Boni erhöhen den Tilgungszuschuss weiter:

  • Erneuerbare-Energien-Klasse (EE): + 5 %
  • Worst Performing Building (WPB): + 10 % für die energetisch schlechtesten 25 % der Gebäude
  • Serielle Sanierung: + 15 % bei Verwendung vorgefertigter Bauelemente

Bei einer energieeffizienten Sanierung zum Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse, WPB-Bonus und serieller Sanierung erreichen Sie den maximalen Tilgungszuschuss von 45 %. Bei 150.000 Euro Kredit entspricht das einer Ersparnis von 67.500 Euro (KfW).

KfW 261 beantragen – so funktioniert der Antrag

Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner. Das ist in der Regel Ihre Hausbank oder ein Baugeldvermittler. Der Ablauf ist klar strukturiert und muss in der richtigen Reihenfolge erfolgen.

Wichtig: Sie dürfen erst nach der Kreditzusage mit den Sanierungsarbeiten beginnen. Ein vorzeitiger Start führt zum Verlust der Förderung.

Wer kann den Wohngebäude-Kredit beantragen?

Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften auch Unternehmen, Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Auch Contractoren können den Kredit für Vorhaben im Auftrag von Gebäudeeigentümern nutzen (KfW).

Schritt-für-Schritt zum KfW 261:

  1. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Ein dena-zertifizierter Experte erstellt das Sanierungskonzept und die Bestätigung zum Antrag (BzA)
  2. Finanzierungspartner kontaktieren: Ihre Bank leitet den Antrag an die KfW weiter
  3. Kreditzusage abwarten: Erst nach Prüfung durch die KfW und Zusage dürfen Aufträge erteilt werden
  4. Sanierung durchführen: Umsetzung gemäß dem geplanten Sanierungskonzept
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD): Der Energieeffizienz-Experte bestätigt die fachgerechte Umsetzung und die KfW übermittelt den Tilgungszuschuss

Energieeffizient sanieren mit dem Förderprogramm 261

Der KfW 261 fördert alle Maßnahmen, die zur Erreichung einer Effizienzhaus-Stufe beitragen. Das umfasst sowohl Arbeiten an der Gebäudehülle als auch an der Anlagentechnik. Eine energieeffiziente Sanierung betrifft meist mehrere Bereiche gleichzeitig.

Die Kosten für die Sanierung Ihres Hauses können dabei vollständig oder anteilig über den Förderkredit finanziert werden. Auch Materialkosten bei Eigenleistungen sind förderfähig, sofern ein Energieberater die Arbeiten abnimmt.

Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Typische Maßnahmen bei einer Sanierung zum Effizienzhaus sind:

  • Dämmung von Fassade, Dach und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Einbau einer neuen Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien
  • Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
  • Optimierung der Wärmeverteilung

Auch Baunebenkosten wie Gerüst, Entsorgung oder Wiederherstellungsarbeiten zählen zu den förderfähigen Kosten. Die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten wird ebenfalls gefördert – mit 50 Prozent der Kosten als Tilgungszuschuss (KfW Merkblatt 261).

KfW 261 und Einzelmaßnahmen – was ist der Unterschied?

Nicht jede Sanierung muss eine Komplettsanierung sein. Wer nur einzelne Maßnahmen umsetzen möchte, nutzt stattdessen die BEG Effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen. Dort gibt es direkte Zuschüsse vom BAFA oder den KfW 458 für den Heizungstausch.

Der wesentliche Unterschied: Bei Einzelmaßnahmen müssen Sie keine bestimmte Effizienzhaus-Stufe erreichen. Dafür ist die Förderhöhe pro Maßnahme gedeckelt. Der KfW 261 lohnt sich vor allem dann, wenn Sie ohnehin eine umfassende Sanierung bzw. Modernisierung planen.

Beide Programme lassen sich unter bestimmten Bedingungen kombinieren. Die Kosten für eine neue Heizung können Sie beispielsweise separat über den KfW 458 fördern lassen, während die restliche Sanierung über das Programm 261 ebenfalls gefördert wird.

Wichtig zur EE-Klasse: Die Erneuerbare-Energien-Klasse setzt voraus, dass 65 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Wenn Sie eine neue Heizung separat über KfW 458 fördern, können Sie dieselbe Heizung nicht gleichzeitig für die EE-Klasse im KfW 261 anrechnen. Eine Kombination ist nur möglich, wenn die EE-Anforderung durch eine bereits vorhandene Heizung (z. B. bestehende Wärmepumpe) erfüllt wird (KfW Merkblatt 261).

Lassen sich weitere Fördermittel kombinieren?

Ja, eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Wichtig ist dabei: Dieselbe Maßnahme darf nicht doppelt gefördert werden. Die Gesamtförderung darf außerdem 60 % der förderfähigen Kosten nicht überschreiten.

Besonders sinnvoll ist die Kombination mit dem KfW 458 für den Heizungstausch. Wenn die Heizungskosten separat ausgewiesen werden, können Sie für die neue Wärmepumpe bis zu 70 % Zuschuss erhalten – zusätzlich zum Kredit für die übrige Sanierung.

Auch ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann sich lohnen: Bei Umsetzung der dort empfohlenen Maßnahmen als Einzelmaßnahme erhalten Sie 5 % zusätzliche Förderung. Allerdings gilt dieser iSFP-Bonus nicht für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.

Für einen kompletten Überblick über alle Fördermöglichkeiten, lesen Sie unseren großen Leitfaden zur Förderung der energetischen Sanierung

Fazit: Für wen lohnt sich der BEG Wohngebäude Kredit?

Der KfW 261 ist die richtige Wahl für alle, die ihr Haus umfassend energetisch sanieren möchten. Mit dem Förderkredit mit Tilgungszuschuss finanzieren Sie die Sanierung mindestens zur Effizienzhaus-Stufe 85 – und profitieren von attraktiven Konditionen.

  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss bis 45 % bei bester Effizienzhaus-Stufe
  • Kombination mit Heizungsförderung (KfW 458) möglich
  • Energieeffizienz-Experten sichern alle Anforderungen ab

Planen Sie eine umfassende Sanierung sowie langfristige Energiekostensenkung, sollten Sie den KfW 261 beantragen. Sprechen Sie frühzeitig mit einem Energieberater, um die optimale Strategie für Ihre Immobilie zu entwickeln. So können Sie von der Förderung profitieren und gleichzeitig den Wert Ihres Gebäudes steigern.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalte sorgfältig geprüft, dennoch ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Matthias Schmidt – Inhaber Ingenieurbüro Schmidt, Energieberater

Über den Autor

Matthias Schmidt

Als Bauingenieur (Dipl.-Ing. FH) und zertifizierter Energieberater habe ich jahrelang Sanierungen in der Region Köln und Duisburg begleitet. Mit der Gründung meines Ingenieurbüros habe ich diese Expertise gebündelt, um mein Wissen gezielt für die Förderprojekte von Hausbesitzern einzusetzen.

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