Das Wichtigste in Kürze
- Zuschuss bis 22.400 Euro: Bei niedrigem Einkommen und erfüllten Voraussetzungen für die Bonusförderung sind bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Für die erste Wohneinheit werden 2026 maximal 28.000 Euro berücksichtigt.
- Maximale Basis: Förderfähige Kosten werden bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt, mit Degression ab 01.02.2027.
- Nur Bestandsgebäude: Bauantrag/-anzeige mindestens 5 Jahre alt.
- Für Privatpersonen: Eigentümer von Wohngebäuden können die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude beantragen (BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026, veröffentlicht am 21.07.2026).
- Online-Antrag: Die Antragstellung erfolgt als direkter Zuschuss im Portal “Meine KfW” (nicht über die Hausbank).
- Fachliche Begleitung: BzA und BnD können durch Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen erstellt werden.
- Kombinierbar: Der Zuschuss 458 kann mit dem KfW-Ergänzungskredit 358/359 kombiniert werden. Eine gleichzeitige Kombination mit KfW 261 ist ausgeschlossen.
Was ist die KfW-Förderung 458 für Heizungen?
Sie ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und unterstützt Privatpersonen beim Umstieg auf erneuerbare Energien. Das Programm wurde 2024 eingeführt und löste die vorherige Förderung beim BAFA ab (BEG EM Richtlinie vom 29.12.2023).
Einen vollständigen Überblick über alle Wege der Sanierungsförderung (BAFA/BEG EM, KfW-Zuschüsse und -Kredite) finden Sie im Leitfaden: Förderung für die energetische Sanierung.
Seit Februar 2024 können Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern die Förderung beantragen. Ab Mai 2024 sind auch Besitzer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt. Die staatliche Förderung zielt darauf ab, den Austausch alter, fossiler Heizungen durch moderne, klimafreundliche Systeme zu beschleunigen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Heizungsförderung ist ein zentraler Baustein der BEG-Programme. Während die KfW oder das BAFA früher unterschiedliche Förderungen anboten, liegt die Zuständigkeit für Heizungen in Wohngebäuden seit 2024 ausschließlich bei der KfW.
Sie richtet sich ausschließlich an bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt. Neubauten sind von der Heizungsförderung ausgeschlossen.


Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
Die Förderhöhe der KfW 458 setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können verschiedene Boni die Förderung auf bis zu 70 Prozent steigern, bei niedrigem Einkommen auf bis zu 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt (KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458, Stand 07/2026) — die maximale Zuschusshöhe ergibt sich rechnerisch aus Förderquote mal förderfähigen Kosten und ist damit variabel.
Grundförderung und Zuschuss im Überblick (Stand ab 21.07.2026)
Die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent erhalten alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung einbauen lassen. Diese Grundförderung wird auf die förderfähigen Kosten bis maximal 28.000 Euro berechnet. Bei einem Heizungstausch mit Kosten von 25.000 Euro würden Sie somit 7.500 Euro Zuschuss bekommen.
Übersicht der Fördersätze:
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
- Klimageschwindigkeitsbonus: zusätzlich 16 %, degressiv ab 01.02.2027 um 4 Prozentpunkte je Halbjahr, entfällt bei Antragstellung ab 01.08.2028
- Einkommensbonus: gestaffelt 40 % / 30 % / 10 % je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €
Der frühere Effizienzbonus (zusätzlich 5 % für besonders effiziente Wärmepumpen) ist seit der Reform vom 21.07.2026 entfallen.
Wichtig: Die einzelnen Boni können kombiniert werden, die Gesamtförderung ist jedoch auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind im Haushalt einmalig um 10.000 Euro erhöht) auf bis zu 80 Prozent.
Klimageschwindigkeitsbonus: Voraussetzungen und Degression
Der Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) gilt nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung (unabhängig vom Alter) oder einer funktionstüchtigen, mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
Der Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 um 4 Prozentpunkte je Halbjahr und entfällt bei Antragstellung ab dem 01.08.2028. Wer den Heizungstausch schnell umsetzt, sichert sich also den vollen Bonus.
Einkommensbonus für Privatpersonen
Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.000 Euro erhalten einen Einkommensbonus von 40 Prozent. Bis 40.000 Euro sind es 30 Prozent, bis 50.000 Euro 10 Prozent. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro.
Für den Einkommensbonus müssen Sie bei der Antragstellung Ihr Einverständnis zur Förderung geben und einen Nachweis über Ihr Einkommen erbringen. Dies erfolgt über die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung. Der Einkommensbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.
Effizienzbonus entfallen
Der frühere Effizienzbonus (+5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder besonders effizienter Wärmequelle) ist seit der KfW-458-Reform vom 21.07.2026 ersatzlos entfallen.
Bis zu 22.400 € Zuschuss für Ihre neue Heizung sichern
Wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten und begleiten den gesamten Prozess.
Welche Heizungen werden durch die KfW 458 gefördert?
Die KfW fördert vor allem klimafreundliche Heizsysteme und den Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze. Reine neue Öl- oder Gasheizungen sind nicht förderfähig. Bei wasserstofffähigen Heizungen können unter bestimmten Voraussetzungen lediglich die Investitionsmehrkosten berücksichtigt werden. Förderfähig sind folgende Systeme, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Wärmepumpe: Die beliebteste staatliche Förderung
Wärmepumpen sind die am häufigsten geförderte Art der Heizung im Rahmen der KfW 458. Sie nutzen Umweltwärme aus Luft, Erde oder Grundwasser und wandeln diese in Heizenergie um. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind besonders beliebt, da sie verhältnismäßig günstig in der Anschaffung sind.
Die Wärmepumpe muss technische Mindestanforderungen erfüllen, die in der BEG-EM-Richtlinie Anlage “Technische Mindestanforderungen” festgelegt sind. Seit 2026 müssen die Geräuschemissionen des Außengeräts einer Luft-Wasser-Wärmepumpe zusätzlich mindestens 10 dB unter den Ökodesign-Grenzwerten liegen — ohne diesen Nachweis entfällt die Förderfähigkeit.
Biomasseheizung und Pelletheizung
Pellet- und Hackschnitzelheizungen werden ebenfalls durch die KfW gefördert. Diese Biomasseheizungen müssen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.
Der frühere zusätzliche Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Anlagen (Staubemissionswert von maximal 2,5 mg/m³) ist mit der KfW-458-Reform vom 21.07.2026 entfallen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus kann bei einer förderfähigen Biomasseheizung auch ohne zusätzliche Kombination mit Solarthermie, PV-Warmwasserbereitung oder Wärmepumpe gewährt werden.
Solarthermie und hybride Heizsysteme
Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung sind förderfähig, jedoch meist nur in Kombination mit einem anderen Wärmeerzeuger. Auch Hybridheizungen, die beispielsweise eine Wärmepumpe mit Solarthermie kombinieren, werden gefördert. Weitere förderfähige Systeme sind Brennstoffzellenheizungen. Bei wasserstofffähigen Heizungen werden dagegen nur die Investitionsmehrkosten berücksichtigt. Diese werden pauschal mit 5 Prozent der Gesamtkosten angesetzt und sind nur unter den entsprechenden Fördervoraussetzungen förderfähig.
Anschluss an Wärmenetz
Alternativ zum Einbau einer eigenen Heizungsanlage fördert die KfW auch den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz. Diese Option ist besonders interessant in Gebieten mit kommunaler Wärmeplanung.
Wer kann die KfW-Förderung für Heizungen beantragen?
Grundsätzlich förderberechtigt sind private Eigentümer von Wohngebäuden in Deutschland. Die genaue Antragsberechtigung hängt davon ab, ob Sie als natürliche Person oder als juristische Person im Grundbuch eingetragen sind.
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Die KfW-Förderung 458 richtet sich an natürliche Personen, die als Eigentümer eines Wohngebäudes im Grundbuch eingetragen sind. Mieter können sie nicht beantragen, auch wenn sie die Heizung auf eigene Kosten austauschen. Juristische Personen oder Personengesellschaften wie GbR müssen das Programm KfW 459 nutzen.
Eigentümer von Einfamilienhäusern
Besitzer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern konnten seit Februar 2024 als erste Gruppe den Zuschuss 458 beantragen. Voraussetzung ist, dass die Immobilie Ihr Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz ist. Auch Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser können die Förderung beantragen. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus setzen jedoch eine selbstgenutzte Wohneinheit voraus.
Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Seit Mai 2024 können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften die Heizungsförderung beantragen. Bei WEGs wird zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum unterschieden: Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum beantragt die WEG über die Verwaltung oder eine zulässige bevollmächtigte Person. Maßnahmen am Sondereigentum beantragt der jeweilige Wohnungseigentümer selbst.
Wie beantrage ich den KfW-Zuschuss 458?
Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt in mehreren Schritten. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Erst den Antrag bei der KfW stellen, dann mit dem Vorhaben beginnen. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss von der Förderung.
Schritt 1: Energieeffizienz-Experte (EEE) oder Fachunternehmen beauftragen
Bevor Sie den Antrag stellen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen. Dieser erstellt die sogenannte “Bestätigung zum Antrag” (BzA), in der die geplante Heizung und die zu erwartende Förderhöhe dokumentiert sind. Ohne diese BzA ist keine Antragstellung möglich.
Die Liste der zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden Sie auf der Webseite energie-effizienz-experten.de. Alternativ kann auch ein Fachunternehmen die BzA erstellen. Die Kosten für die fachliche Begleitung sind Teil der förderfähigen Kosten und werden mitgefördert.
Schritt 2: Registrierung im Portal “Meine KfW”
Für den Antrag müssen Sie sich im Kundenportal “Meine KfW” registrieren. Wichtig: Der KfW-Zuschuss 458 wird direkt im Portal beantragt – nicht über Ihre Hausbank. Die KfW behält sich vor, einen virtuellen Warteraum vorzuschalten, um einen geordneten Antragsprozess zu gewährleisten. In Nachtstunden kann der Zugang zur Beantragung zeitweise ausgesetzt sein.
Nach der Registrierung wählen Sie das Produkt “BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude” (458) aus. Für die Antragstellung benötigen Sie die 15-stellige BzA-ID. Den abgeschlossenen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung laden Sie im Kundenportal hoch.
Schritt 3: Antrag gestellt – Was passiert nach der Zusage?
Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zusage der KfW mit einer Zuschussreferenznummer. Diese benötigen Sie für alle weiteren Anfragen. Die Zusage finden Sie im Portal unter “Meine Anträge”. Es erfolgt kein Postversand.
Mit der Zusage für den Zuschuss können Sie sofort mit dem Heizungstausch beginnen. Der Zuschussbetrag ist damit für Sie reserviert – allerdings ist die Verfügbarkeit der Fördergelder grundsätzlich begrenzt. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Schritt 4: Heizung tauschen und Nachweis einreichen
Nach Abschluss der Arbeiten muss Ihr Experte für Energieeffizienz oder Fachunternehmer die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen. Diese dokumentiert, dass alle technischen Anforderungen eingehalten wurden. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage müssen Sie das Vorhaben vollständig umgesetzt haben.
Zusätzlich zur BnD müssen Sie im Kundenportal Ihre Identität nachweisen. Für selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern ist dies seit September 2024 möglich. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.
Was muss ich bei der Bestätigung nach Durchführung (BnD) beachten?
Die BnD bestätigt die förderfähigen Gesamtkosten und die produktgemäße Umsetzung des Vorhabens einschließlich der technischen Mindestanforderungen. Ihr Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen erstellt die BnD. Anschließend starten Sie den Nachweisprozess im Kundenportal “Meine KfW” und geben dort die BnD-ID ein. Ohne vollständigen Nachweis erfolgt keine Auszahlung.
Antragstellung zu kompliziert? Wir übernehmen das.
Von der Bestätigung zum Antrag bis zur Auszahlung – Sie lehnen sich zurück.
Kann ich die Heizungsförderung kombinieren?
Die KfW 458 lässt sich mit einzelnen anderen KfW-Bausteinen kombinieren, etwa dem Ergänzungskredit 358/359. Zwischen den BEG-Teilprogrammen selbst gelten jedoch Einschränkungen — insbesondere ist eine gleichzeitige Kombination mit der BEG WG (KfW 261) ausgeschlossen (siehe unten).
Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) fördert das BAFA im Programm BEG EM – Details im Beitrag: BEG EM Förderung.
Wichtige Regelungen bei Kombinationen:
- Keine Maßnahme darf doppelt gefördert werden
- Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich
- Für dieselben förderfähigen Kosten darf nur ein Antrag gestellt werden (entweder bei der KfW oder dem BAFA)
KfW 458 und KfW 261: Nicht gleichzeitig kombinierbar
Eine Kombination der BEG EM, zu der die KfW 458 gehört, mit der BEG WG und damit dem KfW-Kredit 261 ist ausgeschlossen. Eine Förderung über KfW 261 kann frühestens drei Jahre nach Abschluss eines über die BEG EM geförderten Vorhabens beantragt werden. Umgekehrt gilt dieselbe Wartefrist.
Achtung:
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (KfW 358/359)
Für Haushalte, die die verbleibenden Kosten nach Erhalt der Förderung finanzieren müssen, bietet die KfW zusätzlich den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit an. Diesen können Sie erst beantragen, nachdem Sie eine Zusage für den Zuschuss 458 erhalten haben. Der Ergänzungskredit wird über Ihre Hausbank beantragt und kann bis zu 120.000 Euro betragen.
Frist der KfW-Förderung 458: Wie viel Zeit bleibt für die Umsetzung?
Die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben ist entscheidend, damit Ihr bewilligter Zuschuss nicht verfällt. Wenn Sie den Antrag gestellt und die Zusage der KfW erhalten haben, gilt ein fester Zeitrahmen für den Einbau der neuen Heizung und die Einreichung der Rechnungen.
Wie lange ist die Zusage gültig?
Nach Erhalt der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben vollständig umzusetzen. Die Frist von 36 Monaten ab Zusage der KfW ist großzügig bemessen, sollte aber nicht überschritten werden. Bei Verzögerungen informieren Sie rechtzeitig die KfW. Die Nachweise sind spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme beziehungsweise nach dem Datum der letzten Rechnung einzureichen — spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf des 36-monatigen Bewilligungszeitraums.
Häufige Fehler beim KfW-Zuschuss 458 beantragen
Bei der Antragstellung und Umsetzung können verschiedene Fehler auftreten, die zur Ablehnung oder zur Rückforderung der Förderung führen. Die häufigsten Stolperfallen im Überblick.
Vorhabenbeginn vor Antragstellung
Der wohl häufigste Fehler: Das Vorhaben wird begonnen, bevor der Antrag gestellt wurde. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung. Nur Verträge, die unter der Bedingung der KfW-Zusage geschlossen wurden, sind zulässig.
Planungsleistungen und die Beauftragung des Energieberaters gelten nicht als Vorhabenbeginn und können vor der Antragstellung erfolgen. Die Förderung ist nur für Vorhaben möglich, deren Verträge ab dem 29.12.2023 abgeschlossen wurden.
Fehlende technische Mindestanforderungen
Jede förderfähige Heizung muss bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (BEG EM Richtlinie Anlage TMA). Diese sind im Merkblatt der KfW detailliert aufgeführt. Wenn die installierte Anlage diese Anforderungen nicht erfüllt, kann die Förderung nicht in Anspruch genommen werden oder muss zurückgezahlt werden.
Achten Sie darauf, dass Ihr Fachbetrieb die Anforderungen kennt und nur gelistete Komponenten verbaut. Die Bestätigung nach Durchführung dokumentiert die Einhaltung aller Vorgaben.
Lohnt sich der Heizungstausch mit KfW-Förderung?
Trotz der hohen Anfangsinvestition ist der Heizungstausch durch die Förderung attraktiv geworden. Neben dem direkten Zuschuss sparen Sie langfristig Heizkosten, da moderne Wärmepumpen deutlich effizienter arbeiten als alte Öl- oder Gasheizungen.
Rechenbeispiel: Wärmepumpe mit maximaler Förderung
Ein typisches Beispiel für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe:
Gesamtkosten: 28.000 Euro Förderfähige Kosten: 28.000 Euro (maximale Basis)
Fördersatz bei maximaler Förderung (Einkommen bis 30.000 €, mit Klimageschwindigkeitsbonus):
- Grundförderung: 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
- Einkommensbonus: 40 %
- Summe theoretisch: 86 %
- Gedeckelt auf maximal: 80 % (bei niedrigem Einkommen)
Fördersumme: 80 % von 28.000 Euro = 22.400 Euro
Eigenanteil: 28.000 − 22.400 = 5.600 Euro
Ohne Einkommensbonus (Grundförderung + Klimageschwindigkeitsbonus, also 46 %, gedeckelt auf 46 %, da unter 70 %): Fördersumme 12.880 Euro, Eigenanteil 15.120 Euro.
Bei Gesamtkosten über 28.000 Euro (z. B. 35.000 Euro) erhalten Sie trotzdem nur die Förderquote auf 28.000 Euro, da die förderfähigen Kosten gedeckelt sind.
In diesem Jahr 2026 ist die Kombination aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus noch voll nutzbar; der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich. Zusätzlich können Sie den verbleibenden Eigenanteil über den Ergänzungskredit der KfW finanzieren, der über Ihre Hausbank beantragt wird.
Fazit: KfW-Förderung 458 optimal nutzen
- Bis zu 70 % Förderung, in Einkommensfällen bis zu 80 %, durch Kombination von Grund- und Bonusförderung
- Klimageschwindigkeitsbonus degressiv ab 01.02.2027 nutzen – je früher der Antrag, desto höher der Bonus
- Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Förderklausel vor der Antragstellung abschließen, Antrag vor Vorhabenbeginn stellen
- Energieeffizienz-Experte sichert technische Anforderungen
- 36 Monate Umsetzungsfrist ab Zusage
- Kombination mit KfW 261 nicht gleichzeitig möglich
Die KfW-Förderung 458 macht den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung finanziell attraktiv. Mit der richtigen Planung und fachkundiger Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen können Sie bis zu 70 Prozent, in bestimmten Einkommensfällen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Beantragen Sie den Zuschuss rechtzeitig über das Portal “Meine KfW” und beachten Sie die Fristen zur Nachweiseinreichung. Die Förderung umfasst nicht nur den reinen Einbau der Heizung, sondern auch Planungskosten und notwendige Umfeldmaßnahmen.
Stand: August 2026. Die Förderkonditionen basieren auf der BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026, veröffentlicht am 21.07.2026, und dem KfW-Merkblatt 458 in der Fassung 07/2026. Die Förderkonditionen können sich ändern. Aktuelle Informationen finden Sie bei der KfW oder bei einem qualifizierten Energieberater.





