Das Wichtigste in Kürze
- BEG EM fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen mit 15 % Zuschuss, plus 5 % iSFP-Bonus
- Maximal förderfähige Kosten:
– 60.000 € pro Wohneinheit (Gebäudehülle mit iSFP)
– 30.000 € pro Wohneinheit (Anlagentechnik / Heizungsoptimierung) - Antrag muss vor Auftragserteilung beim BAFA gestellt werden
- Gefördert werden: Dämmung, Fenster und Türen, Heizungsoptimierung, Lüftungsanlagen
- Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % bezuschusst
- Gebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein
Förderung für Einzelmaßnahmen – Überblick und Ziele der BEG EM
Die BEG EM ist Teil der Förderung für die energetische Sanierung, die neben Einzelmaßnahmen auch Komplettsanierungen und Heizungstausch umfasst.
Anders als bei Komplettsanierungen können Einzelmaßnahmen unabhängig voneinander umgesetzt werden – ideal für Budget-freundliche Modernisierung in Etappen.
Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist das zentrale Förderprogramm der Bundesregierung. Die BEG gliedert sich in mehrere Programmteile: BEG EM für Einzelmaßnahmen, BEG WG für Wohngebäude und weitere Bereiche. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Wie funktioniert die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen 2025?
Die BAFA-Förderung vergibt direkte Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen. Die Förderung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten, mit iSFP + 5 Prozent.
Anders als beim KfW-Kredit muss der Zuschuss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag erfolgt online beim BAFA vor Beginn der Maßnahme.
Welche Gebäude profitieren von der Förderung für Einzelmaßnahmen?
Gefördert werden Wohngebäude und Nichtwohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Pro Wohneinheit können unterschiedliche Förderhöchstbeträge geltend gemacht werden – bei Wohngebäuden bis zu 60.000 Euro bei Dämmmaßnahmen (mit iSFP).

Förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Maßnahmen an der Gebäudehülle gehören zu den wirksamsten Schritten einer energetischen Sanierung. Zur Gebäudehülle zählen Dach, Außenwände, Kellerdecke, Fenster und Türen.
Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke – was wird bezuschusst?
Die Dämmung der Gebäudehülle wird mit 15 % Zuschuss, mit iSFP-Bonus + 5 %, gefördert. Gefördert werden die Dämmung von Außenwänden (U-Wert ≤ 0,20 W/m²K), Dächern (≤ 0,14 W/m²K) sowie Geschossdecken und Bodenflächen (≤ 0,25 W/m²K).
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Beispiel Dachdämmung:
Bei Kosten von 40.000 Euro beträgt der Zuschuss 6.000 Euro (ohne iSFP) bzw. 8.000 Euro (mit iSFP).
Fenster und Türen – Zuschüsse für die energetische Sanierung der Gebäudehülle
Der Einbau neuer Fenster wird gefördert, wenn diese einen U-Wert von maximal 0,95 W/m²K erreichen. Der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie der Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung gelten als förderfähige Maßnahmen.
Lüftungsanlagen und Anlagentechnik – förderfähige Maßnahmen im Überblick
Das BAFA fördert Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, wenn ein Wärmebereitstellungsgrad von mindestens 80 % erreicht wird. Die Anlagentechnik muss durch einen Fachbetrieb installiert werden. Förderfähige Ausgaben umfassen Material, Installation und Inbetriebnahme.
| Maßnahme | Zuschuss |
|---|---|
| Gebäudehülle | 15 % + 5 % |
| Fenster & Außentüren | 15 % + 5 % |
| Sommerlicher Wärmeschutz | 15 % + 5 % |
| Raumlufttechnik | 15 % + 5 % |
| Smart Home | 15 % + 5 % |
| Heizungs-Optimierung (Emissionsminderung) | 15 % + 5 % |
Förderung für Anlagentechnik und Heizungsoptimierung
Die Heizungsoptimierung ist eine kostengünstige Maßnahme mit großer Wirkung. Oft lassen sich 10–15 % Energie einsparen.
Welche Maßnahmen zur Heizungsoptimierung werden gefördert?
Gefördert werden hydraulischer Abgleich, der Austausch von Heizungspumpen, der Einbau von Einzelraumtemperaturreglern sowie die Rohrdämmung. Die Förderung für Anlagentechnik beträgt 15 %, mit iSFP-Bonus + 5 %. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.
BAFA-Förderung oder KfW-Kredit – wo liegt der Unterschied?
Die BAFA-Förderung vergibt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, während die KfW Kredite für Effizienzhäuser anbietet. Ob die Förderung beim BAFA oder der KfW zu beantragen ist, hängt vom Sanierungsumfang ab. Für Einzelmaßnahmen ist in der Regel das BAFA zuständig.
Förderung für Anlagentechnik im Jahr 2025
2025 fördert das BAFA (BEG EM) u. a. Gebäudehülle, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung; der Heizungstausch läuft über KfW 458. Die Förderung erfolgt über das BAFA im Rahmen der BEG EM.
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen – Fördermittel richtig nutzen
Um Fördermittel optimal zu nutzen, sollten mehrere Einzelmaßnahmen strategisch kombiniert werden. So lassen sich Einsparpotenziale besser ausschöpfen und Fördergrenzen voll ausnutzen.
Wie hoch sind die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen 2025?
Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen betragen 15 % der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus + 5 %. Diese Fördersätze gelten unverändert wie bei Einzelmaßnahmen 2024. Die maximalen förderfähigen Kosten liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit (Gebäudehülle) bzw. 30.000 Euro (Heizungsoptimierung).
Was zählt zu den förderfähigen Maßnahmen der BEG EM?
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Dämmung, Fenster, Türen, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung.
Die Fachplanung und Baubegleitung wird mit 50 % der Kosten gefördert, 50 %, gedeckelt auf 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. 2.000 € je WE (MFH), max. 20.000 € gesamt. Beliebte Maßnahmen sind etwa Dachdämmung, neue Fenster oder der hydraulische Abgleich.
Welche Förderung gilt für Wohngebäude?
Bei Wohngebäuden wird pro Wohneinheit gerechnet. Ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen kann somit bis zu 300.000 Euro förderfähige Kosten geltend machen (5 × 60.000 Euro). Um die Förderung zu erhalten, muss das Gebäude mindestens fünf Jahre alt sein.
Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen – Antrag und Ablauf
Die Antragstellung erfolgt digital über das BAFA-Portal. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Antrag stellen, dann beauftragen.
Wie beantrage ich die Förderung für Einzelmaßnahmen beim BAFA?
Den Antrag stellen Sie online beim BAFA – vor Beginn der Maßnahme. Nach dem Zuwendungsbescheid dürfen Sie die Arbeiten beauftragen.
Nach Abschluss werden Rechnungen und Nachweise eingereicht. Die 15 % der förderfähigen Kosten (bzw. + 5 % mit iSFP-Bonus) werden nach Prüfung ausgezahlt.
Wann ist eine Kombination mit KfW-Programmen sinnvoll?
Eine Kombination ist bei umfangreichen Sanierungen sinnvoll. Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen, die KfW hingegen Effizienzhäuser. Eine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig.
Welche Unterlagen und Nachweise werden für die Förderung benötigt?
Erforderlich sind:
- Technische Projektbeschreibung
- Kostenvoranschläge und Rechnungen
- Zahlungsnachweise
- Fachunternehmererklärung
Bei Fachplanung und Baubegleitung sind zusätzliche Nachweise notwendig.
iSFP-Bonus – Zusatzzuschuss für die energetische Sanierung
Der iSFP-Bonus bringt zusätzliche 5 % Förderung für alle im Sanierungsfahrplan enthaltenen Maßnahmen. Damit steigt die Förderung von 15 % plus 5 % Bonus, also insgesamt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein vom Energieberater erstelltes Konzept für die schrittweise energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Er zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge umgesetzt werden sollten. Die Erstellung des iSFP wird mit 80 % Zuschuss gefördert.
Wie viel Prozent Bonus werden für den iSFP gewährt?
Mit einem iSFP erhalten Sie 5 % zusätzlich zur Basisförderung. Das bedeutet: Statt 15 % Zuschuss gibt es 15 % + 5 % iSFP-Bonus. Bei 60.000 Euro Investition ergibt das 3.000 Euro zusätzlichen Zuschuss.
Wann lohnt sich der iSFP bei Einzelmaßnahmen besonders?
Der iSFP lohnt sich besonders, wenn mehrere Einzelmaßnahmen über einen längeren Zeitraum geplant sind. Der 5 % Bonus gleicht die Erstellungskosten meist schnell aus.
Bereits ab Investitionen von rund 20.000 Euro kann sich der iSFP finanziell lohnen – bei größeren Sanierungen ist er nahezu immer empfehlenswert.
Förderprogramm BEG EM 2025 – aktuelle Rahmenbedingungen
Das Förderprogramm BEG EM wird regelmäßig angepasst. Für 2025 bleiben die Konditionen weitgehend stabil, lediglich einzelne technische Anforderungen wurden aktualisiert.
Welche Änderungen gab es bei der BAFA-Förderung?
Seit 2024 wurde der Heizungstausch in ein separates KfW-Programm ausgelagert. Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen bleiben bei 15 % Grundförderung (plus 5 % iSFP-Bonus). Einige U-Werte für die Gebäudehülle wurden leicht verschärft.
Welche energetischen Sanierungen werden im Jahr 2025 bezuschusst?
Im Jahr 2025 werden weiterhin Maßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Lüftungsanlagen gefördert. Besonders unterstützt werden Sanierungen, die erneuerbare Energien vorbereiten oder integrieren.
Wie wirken sich neue Richtlinien auf Fördermittel aus?
Neue Richtlinien können die Fördermittel und technischen Anforderungen beeinflussen. Vertrauensschutz gilt: Bereits bewilligte Anträge behalten ihre Konditionen. Eine frühzeitige Antragstellung zu Jahresbeginn sichert den Zugang zu verfügbaren Fördermitteln.
Typische Fehler beim Beantragen von Fördermitteln vermeiden
Viele Förderanträge scheitern an vermeidbaren Fehlern. Der häufigste: vorzeitiger Maßnahmenbeginn.
Wann wird der Zuschuss für Einzelmaßnahmen nicht gewährt?
Der Zuschuss wird nicht gewährt, wenn
- der Antrag nach Maßnahmenbeginn gestellt wird,
- U-Werte nicht eingehalten werden,
- Eigenleistungen erbracht werden,
- das Gebäude jünger als 5 Jahre ist oder
- Nachweise unvollständig sind.
Warum die Antragstellung vor dem Maßnahmenbeginn entscheidend ist
Die Antragstellung vor Beginn ist eine zentrale Fördervoraussetzung. Als Maßnahmenbeginn gilt bereits die Auftragserteilung. Wird der Antrag zu spät gestellt, verfällt der Förderanspruch unwiderruflich.
Wie hilft ein Energieberater bei der korrekten Beantragung der Förderung?
Ein Energieberater unterstützt bei der Auswahl der Einzelmaßnahmen und bei der Antragstellung. Die Fachplanung wird mit 50 % Zuschuss gefördert. Er erstellt die technische Projektbeschreibung und stellt sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Fazit – Einzelmaßnahmen 2025 richtig nutzen
Die BEG EM bietet attraktive Konditionen für eine schrittweise energetische Sanierung.
Welche Förderung sich für Ihre energetische Sanierung am meisten lohnt
Mit 15 % Grundförderung und 5 % iSFP-Bonus lassen sich erhebliche Zuschüsse realisieren. Besonders lohnenswert sind Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster und Heizungsoptimierung in Kombination mit einer neuen Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
Zuschüsse optimal kombinieren und Fördermittel ausschöpfen
Wer mehrere Einzelmaßnahmen strategisch kombiniert, nutzt die Grenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit optimal aus. Ein individueller Sanierungsfahrplan hilft bei der Planung. Planen Sie neben Einzelmaßnahmen auch einen Heizungstausch oder eine Komplettsanierung? Unser umfassender Förder-Leitfaden zeigt alle Optionen im Überblick


