Das Wichtigste in Kürze
- BAFA fördert Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik) mit 15–20 % Zuschuss
- KfW 458 ist zuständig für den Heizungstausch mit bis zu 70 % Förderung
- KfW 261 bietet zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus
- Eine Kombination beider Programme ist möglich – jedoch keine Doppelförderung derselben Maßnahme
- Die Antragstellung muss grundsätzlich vor Auftragserteilung erfolgen (Ausnahme: KfW 458 erfordert vorab einen Vertrag mit aufschiebender Bedingung)
- Ein Energieeffizienz-Experte hilft, die optimale Lösung für Ihr Projekt zu finden
BAFA und KfW: Die zwei Förderprogramme im Überblick
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) teilen sich die Umsetzung der BEG-Förderung. Einen vollständigen Überblick über alle verfügbaren Programme bietet unser Leitfaden zur Förderung für die energetische Sanierung.
Seit 2024 gilt eine klare Aufgabenteilung: Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Heizungsoptimierung. Die KfW hingegen übernimmt den Heizungstausch sowie umfassende Sanierungsprojekte zum Effizienzhaus (BAFA).
Diese Aufteilung sorgt für mehr Klarheit bei der Antragstellung. Früher war das BAFA auch für Heizungsförderung zuständig – heute läuft der Heizungstausch ausschließlich über die KfW.

BAFA-Förderung: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
Das BAFA bietet direkte Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen. Der große Vorteil: Diese Fördermittel müssen nicht zurückgezahlt werden. Die BAFA-Förderung eignet sich besonders für Eigentümer, die ihr Haus schrittweise sanieren möchten.
Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung von Fassade, Dach oder Kellerdecke sowie der Austausch von Fenstern und Außentüren. Auch die Heizungsoptimierung (hydraulischer Abgleich, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) sowie Anlagentechnik ohne Heizung fallen in den Zuständigkeitsbereich des BAFA (BAFA, Sanierung Wohngebäude).
Die Fördersätze für diese Einzelmaßnahmen betragen 15 % Grundförderung. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 % auf insgesamt 20 %. Ob der iSFP-Bonus im Einzelfall greift, hängt von Maßnahmeart und Förderbedingungen ab. Die förderfähigen Kosten liegen bei maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit mit iSFP – ohne Sanierungsfahrplan bei 30.000 Euro (BAFA, BEG EM Förderübersicht).
Der Antrag muss immer vor Auftragserteilung beim BAFA gestellt werden. Details zu den förderfähigen Maßnahmen und Anforderungen finden Sie in unserem Artikel zur BEG EM Förderung für Einzelmaßnahmen. Ein Maßnahmenstart nach Antragstellung ist möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko bis zur Förderzusage.
KfW-Förderung: Kredit mit Tilgungszuschuss
Die KfW bietet zwei zentrale Programme für die energetische Sanierung: Den Zuschuss 458 für den Heizungstausch und den Kredit 261 für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Beide Programme sind Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Beim KfW 458 handelt es sich um einen direkten Zuschuss – ähnlich wie beim BAFA. Alle Details zur KfW 458 Heizungsförderung haben wir in einem separaten Artikel zusammengefasst. Die Förderung für den Heizungstausch kann bis zu 70 % der förderfähigen Kosten betragen.
Die förderfähigen Kosten sind gedeckelt: Für die erste Wohneinheit gelten bis zu 30.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern gibt es Staffelungen (15.000 Euro für die 2.–6. Wohneinheit, 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit). Die maximale Fördersumme liegt bei 21.000 Euro für ein Einfamilienhaus (KfW, Merkblatt 458).
Das Programm KfW 261 funktioniert anders: Hier erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit inklusive Tilgungszuschüssen. Das bedeutet, ein Teil der Kreditsumme muss nicht zurückgezahlt werden. Je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe liegt der Tilgungszuschuss zwischen 5 % und 45 % (KfW, Merkblatt 261).
Wann BAFA, wann KfW? Gezielt das richtige Förderprogramm wählen
Die Entscheidung zwischen BAFA und KfW hängt von Ihrem konkreten Sanierungsvorhaben ab. Planen Sie gezielt Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Heizungsoptimierung, ist das BAFA Ihre Anlaufstelle. Steht ein Heizungstausch oder eine umfassende Sanierung an, führt der Weg zur KfW.
| Maßnahme | Förderstelle | Förderart |
|---|---|---|
| Dämmung, neue Fenster | BAFA | Zuschuss i.d.R. 15 % (+ ggf. iSFP-Bonus) |
| Heizungsoptimierung | BAFA | Zuschuss i.d.R. 15 % (+ ggf. iSFP-Bonus) |
| Heizungstausch | KfW 458 | Zuschuss bis 70 % |
| Komplettsanierung zum Effizienzhaus | KfW 261 | Kredit + Tilgungszuschuss |
Heizungstausch: Welche Förderung ist die richtige?
Für den Heizungstausch ist ausschließlich die KfW 458 zuständig. Egal ob Wärmepumpen, Biomasseheizung oder Anschluss an ein Wärmenetz – alle klimafreundlichen Heizsysteme werden über dieses Programm gefördert.
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Durch verschiedene Boni kann die Förderung auf bis zu 70 % steigen. Der Klimageschwindigkeitsbonus (20 %) belohnt den schnellen Austausch alter Öl- und Gasheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gasheizungen. Der Effizienzbonus (5 %) gilt für besonders effiziente Wärmepumpen. Bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro gibt es zusätzlich den Einkommensbonus von 30 % (KfW, Merkblatt 458).
Die maximale Fördersumme beträgt 21.000 Euro für ein Einfamilienhaus – plus möglichem Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseheizungen.
Gezielt Einzelmaßnahmen fördern: BAFA-Zuschuss vs. KfW-Kredit
Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle haben Sie grundsätzlich zwei Wege: Den BAFA-Zuschuss oder den KfW-Ergänzungskredit 358/359. Für die meisten Sanierungsprojekte ist der BAFA-Zuschuss die günstigere Wahl, da er nicht zurückgezahlt werden muss.
Der Ergänzungskredit der KfW ist eine Finanzierungs-Ergänzung – kein Ersatz für den BAFA-Zuschuss. Er setzt typischerweise eine Zuschussförderung als Basis voraus und bietet zinsgünstige Konditionen für Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 90.000 Euro (KfW, Ergänzungskredit 358/359).
Ideal für umfassende Sanierungsprojekte ist die Kombination: Sie beantragen den BAFA-Zuschuss für Dämmung und neue Fenster, den KfW 458 für den Heizungstausch. So nutzen Sie beide Fördermöglichkeiten optimal. Wichtig dabei: Keine Maßnahme darf doppelt gefördert werden – eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Fördersumme bei BAFA und KfW?
Die Höhe Ihrer Förderung hängt von der Art der Maßnahme und weiteren Faktoren ab. Bei BAFA- und KfW-Förderungen gelten unterschiedliche Förderquoten und Höchstgrenzen.
BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen (Stand: Januar 2025):
- Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
- Mit iSFP-Bonus: 20 % der förderfähigen Kosten
- Maximale förderfähige Kosten: 60.000 € (mit iSFP) / 30.000 € (ohne iSFP)
- Maximale Fördersumme: 12.000 € pro Wohneinheit
(BAFA, BEG EM Förderübersicht)
KfW 458 für Heizungstausch:
- Grundförderung: 30 %
- Mit allen Boni: bis zu 70 %
- Förderfähige Kosten: bis zu 30.000 € (1. WE), Staffelung bei MFH
- Maximale Fördersumme: 21.000 € + 2.500 € Emissionsminderungszuschlag
KfW 261 für Komplettsanierung:
- Kreditbetrag: bis 120.000 € / 150.000 € (mit EE- oder NH-Klasse)
- Tilgungszuschuss: 5–45 % je nach Effizienzhaus-Stufe
- EH 85: 5 % Tilgungszuschuss
- EH 55: 15 % Tilgungszuschuss
- EH 40: 20 % Tilgungszuschuss
- Zusätzliche Boni für Worst Performing Buildings (+10 %) und serielle Sanierung (+15 %)
Die Bearbeitungszeiten für Förderanträge variieren. Sowohl beim BAFA als auch bei der KfW sollten Sie mehrere Wochen einplanen. Eine frühzeitige Antragstellung sichert den Zugang zu verfügbaren Fördermitteln.
Fazit: Die richtige Fördermöglichkeit für Ihr Sanierungsprojekt
Die Wahl zwischen BAFA oder KfW richtet sich nach Ihrem Sanierungsvorhaben. Für eine energetische Sanierung stehen Ihnen heute attraktive Förderprogramme zur Verfügung – Sie müssen nur wissen, welches zu Ihrem Projekt passt.
- BAFA für Einzelmaßnahmen (Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik)
- KfW 458 für den Heizungstausch zu klimafreundlichen Heizsystemen
- KfW 261 für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit Tilgungszuschuss
- Kombinationsmöglichkeiten nutzen – aber keine Doppelförderung
- Antrag vor Auftragserteilung stellen (bei KfW 458: Vertrag mit aufschiebender Bedingung vorab)
Professionelle Unterstützung durch einen Energieeffizienz-Experten stellt sicher, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und die Förderung optimal nutzen. Unsere Förderberatung hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern begleitet den gesamten Prozess Ihrer Sanierung – von der Planung bis zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes.





