KfW-Förderung 458: Heizungsförderung für Privatpersonen 2025 – Zuschuss für Wohngebäude

Die KfW 458 ist aktuell die wichtigste staatliche Förderung für den Heizungstausch in Deutschland. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Heizungsförderung 2025: Von den Förderhöhen über die Antragstellung bis zu den aktuellen Fristen.

Matthias Schmidt
Dipl.-Ing. & Gebäude-Energieberater
Wärmepumpen und die Heizungsförderung 2025

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis 21.000 Euro: Die staatliche Förderbank KfW bezuschusst den Einbau einer klimafreundlichen Heizung mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten (KfW Merkblatt 458)
  • Maximale Basis: Förderfähige Kosten werden bis zu 30.000 Euro für die erste Wohneinheit berücksichtigt (KfW Merkblatt 458)
  • Nur Bestandsgebäude: Bauantrag/-anzeige mindestens 5 Jahre alt.
  • Für Privatpersonen: Eigentümer von Wohngebäuden können die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude beantragen (BEG EM Richtlinie vom 29.12.2023)
  • Online-Antrag: Die Antragstellung erfolgt als direkter Zuschuss im Portal “Meine KfW” (nicht über die Hausbank)
  • Fachliche Begleitung: BzA und BnD können durch Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen erstellt werden (KfW Merkblatt 458)
  • Kombinierbar: Die KfW-Förderung 458 lässt sich mit anderen Programmen wie dem KfW 261 kombinieren

Was ist die KfW-Förderung 458 für Heizungen?

Sie ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und unterstützt Privatpersonen beim Umstieg auf erneuerbare Energien. Das Programm wurde 2024 eingeführt und löste die vorherige Förderung beim BAFA ab (BEG EM Richtlinie vom 29.12.2023).

Einen vollständigen Überblick über alle Wege der Sanierungsförderung (BAFA/BEG EM, KfW-Zuschüsse und -Kredite) finden Sie im Leitfaden: Förderung für die energetische Sanierung

Seit Februar 2024 können Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern die Förderung beantragen. Ab Mai 2024 sind auch Besitzer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften antragsberechtigt (KfW). Die staatliche Förderung zielt darauf ab, den Austausch alter, fossiler Heizungen durch moderne, klimafreundliche Systeme zu beschleunigen.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Heizungsförderung ist ein zentraler Baustein der BEG-Programme. Während die KfW oder das BAFA früher unterschiedliche Förderungen anboten, liegt die Zuständigkeit für Heizungen in Wohngebäuden seit 2024 ausschließlich bei der KfW (BEG EM Richtlinie).

Sie richtet sich ausschließlich an bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt (KfW Merkblatt 458). Neubauten sind von der Heizungsförderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2025?

Die Förderhöhe der KfW 458 setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten (KfW Merkblatt 458). Zusätzlich können verschiedene Boni die Förderung auf bis zu 70 Prozent steigern. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 21.000 Euro pro Wohneinheit (Stand: Oktober 2025, KfW Merkblatt 458).

Grundförderung und Zuschuss im Überblick

Die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent erhalten alle Antragsteller, die eine förderfähige Heizung einbauen lassen (KfW Merkblatt 458). Diese Grundförderung wird auf die förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro berechnet. Bei einem Heizungstausch mit Kosten von 25.000 Euro würden Sie somit 7.500 Euro Zuschuss bekommen.

Übersicht der Fördersätze:

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten (KfW Merkblatt 458)
  • Geschwindigkeitsbonus: zusätzlich 20 % bis 31.12.2028 (KfW Merkblatt 458)
  • Einkommensbonus: zusätzlich 30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro (KfW Merkblatt 458)
  • Effizienzbonus: zusätzlich 5 % für besonders effiziente Wärmepumpen (KfW Merkblatt 458)

Wichtig: Die einzelnen Boni können kombiniert werden, die Gesamtförderung ist jedoch auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt (KfW Merkblatt 458).

Geschwindigkeitsbonus: Warum sich 2025 der Heizungstausch lohnt

Ein besonderer Anreiz für den schnellen Heizungstausch ist der Geschwindigkeitsbonus. Wer seine alte Heizung noch bis Ende 2028 austauscht, erhält zusätzliche 20 Prozent Förderung (KfW Merkblatt 458). Dieser Bonus ist zeitlich gestaffelt und wird nach 2028 schrittweise reduziert.

Konkret bedeutet das: Wenn Sie 2025 Ihre Heizung tauschen, profitieren Sie vom vollen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Ab 2029 sinkt dieser auf 17 Prozent (KfW Merkblatt 458). Besonders attraktiv ist die Kombination aus Geschwindigkeitsbonus und Grundförderung, die bereits 50 Prozent Zuschuss ergibt.

Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer beim Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagenheizungen und Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter sowie bei Gasheizungen und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind (KfW Merkblatt 458).

Einkommensbonus für Privatpersonen

Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro können einen zusätzlichen Einkommensbonus von 30 Prozent erhalten (KfW Merkblatt 458). In Kombination mit der Grundförderung und dem Geschwindigkeitsbonus erreichen Sie damit die maximale Förderung von 70 Prozent.

Für den Einkommensbonus müssen Sie bei der Antragstellung deren Einverständnis zur Förderung geben und einen Nachweis über Ihr Einkommen erbringen. Dies erfolgt über die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragstellung (KfW Merkblatt 458). Der Einkommensbonus gilt nur für selbstnutzende Eigentümer.

Effizienzbonus für Wärmepumpen

Besonders effiziente Wärmepumpen mit einem natürlichen Kältemittel oder einer besonders effizienten Wärmequelle (Wasser, Erdreich oder Abwasser) werden mit einem zusätzlichen Effizienzbonus von 5 Prozent gefördert (KfW Merkblatt 458). Dieser Bonus ist mit anderen Boni kombinierbar, solange die 70-Prozent-Grenze nicht überschritten wird.

Welche Heizungen werden durch die KfW 458 gefördert?

Die KfW fördert ausschließlich Heizungen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten (KfW Merkblatt 458). Fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas sind von der Förderung ausgeschlossen. Förderfähig sind folgende Systeme, sofern sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Wärmepumpe: Die beliebteste staatliche Förderung

Wärmepumpen sind die am häufigsten geförderte Art der Heizung im Rahmen der KfW 458. Sie nutzen Umweltwärme aus Luft, Erde oder Grundwasser und wandeln diese in Heizenergie um (KfW Merkblatt 458). Luft-Wasser-Wärmepumpen sind besonders beliebt, da sie verhältnismäßig günstig in der Anschaffung sind.

Die Wärmepumpe muss technische Mindestanforderungen erfüllen, die in der BEG EM Richtlinie Anlage “Technische Mindestanforderungen” festgelegt sind. Bei besonders effizienten Modellen mit natürlichem Kältemittel oder speziellen Wärmequellen greift zusätzlich der Effizienzbonus.

Biomasseheizung und Pelletheizung

Pellet- und Hackschnitzelheizungen werden ebenfalls durch die KfW gefördert (KfW Merkblatt 458). Diese Biomasseheizungen müssen bestimmte Emissionsgrenzwerte einhalten.

Bei besonders emissionsarmen Anlagen mit einem Staubemissionswert von maximal 2,5 mg/m³ gibt es einen zusätzlichen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro (KfW Merkblatt 458).

Wichtig: Dieser Zuschlag wird unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Kosten gewährt. Allerdings reduzieren sich die förderfähigen Gesamtkosten, die für die Zuschussberechnung der Grundförderung und Bonusförderung (30-70 %) berücksichtigt werden, um pauschal 2.500 Euro (KfW Merkblatt 458).

Solarthermie und hybride Heizsysteme

Solarthermieanlagen zur Heizungsunterstützung sind förderfähig (KfW Merkblatt 458), jedoch meist nur in Kombination mit einem anderen Wärmeerzeuger. Auch Hybridheizungen, die beispielsweise eine Wärmepumpe mit Solarthermie kombinieren, werden gefördert. Weitere förderfähige Systeme sind Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen (KfW Merkblatt 458).

Anschluss an Wärmenetz

Alternativ zum Einbau einer eigenen Heizungsanlage fördert die KfW auch den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz (KfW Merkblatt 458). Diese Option ist besonders interessant in Gebieten mit kommunaler Wärmeplanung.

Wer kann die KfW-Förderung für Heizungen beantragen?

Grundsätzlich förderberechtigt sind private Eigentümer von Wohngebäuden in Deutschland (KfW Merkblatt 458). Die genaue Antragsberechtigung hängt davon ab, ob Sie als natürliche Person oder als juristische Person im Grundbuch eingetragen sind.

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Die KfW-Förderung 458 richtet sich an natürliche Personen, die als Eigentümer eines Wohngebäudes im Grundbuch eingetragen sind (KfW Merkblatt 458). Mieter können sie nicht beantragen, auch wenn sie die Heizung auf eigene Kosten austauschen. Juristische Personen oder Personengesellschaften wie GbR müssen das Programm KfW 459 nutzen (KfW).

Eigentümer von Einfamilienhäusern

Besitzer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern konnten seit Februar 2024 als erste Gruppe den Zuschuss 458 beantragen (KfW Merkblatt 458). Voraussetzung ist, dass die Immobilie Ihr Hauptwohnsitz oder alleiniger Wohnsitz ist. Bei vermieteten Einfamilienhäusern gelten leicht andere Fristen für die Nachweiseinreichung.

Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Seit Mai 2024 können auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften die Heizungsförderung beantragen (KfW). Bei WEGs muss das Vorhaben das Gemeinschaftseigentum betreffen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausverwaltung oder eine bevollmächtigte Person (KfW Merkblatt 458).

Wie beantrage ich den KfW-Zuschuss 458?

Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt in mehreren Schritten. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Erst den Antrag bei der KfW stellen, dann mit dem Vorhaben beginnen (KfW Merkblatt 458). Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Ausschluss von der Förderung.

Schritt 1: Energieeffizienz-Experte (EEE) oder Fachunternehmen beauftragen

Bevor Sie den Antrag stellen können, müssen Sie eine Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen (KfW Merkblatt 458). Dieser erstellt die sogenannte “Bestätigung zum Antrag” (BzA), in der die geplante Heizung und die zu erwartende Förderhöhe dokumentiert sind. Ohne diese BzA ist keine Antragstellung möglich.

Die Liste der zugelassenen Energieeffizienz-Experten finden Sie auf der Webseite energie-effizienz-experten.de. Alternativ kann auch ein Fachunternehmen die BzA erstellen. Die Kosten für die fachliche Begleitung sind Teil der förderfähigen Kosten und werden mitgefördert (KfW Merkblatt 458).

Schritt 2: Registrierung im Portal “Meine KfW”

Für den Antrag müssen Sie sich im Kundenportal “Meine KfW” registrieren (KfW Merkblatt 458). Wichtig: Der KfW-Zuschuss 458 wird direkt im Portal beantragt – nicht über Ihre Hausbank. Die KfW behält sich vor, einen virtuellen Warteraum vorzuschalten, um einen geordneten Antragsprozess zu gewährleisten. In Nachtstunden kann der Zugang zur Beantragung zeitweise ausgesetzt sein.

Nach der Registrierung wählen Sie das Produkt “BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude” (458) aus und laden die BzA sowie den Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag hoch. Diese Verträge müssen Sie unter einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung abschließen, sodass sie erst mit der Zusage wirksam werden (KfW Merkblatt 458).

Schritt 3: Antrag gestellt – Was passiert nach der Zusage?

Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Zusage der KfW mit einer Zuschussreferenznummer (KfW Merkblatt 458). Diese benötigen Sie für alle weiteren Anfragen. Die Zusage finden Sie im Portal unter “Meine Anträge”. Es erfolgt kein Postversand.

Mit der Zusage für den Zuschuss können Sie sofort mit dem Heizungstausch beginnen. Der Zuschussbetrag ist damit für Sie reserviert – allerdings ist die Verfügbarkeit der Fördergelder grundsätzlich begrenzt. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht (KfW Merkblatt 458).

Schritt 4: Heizung tauschen und Nachweis einreichen

Nach Abschluss der Arbeiten muss Ihr Experte für Energie­effizienz oder Fachunternehmer die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen (KfW Merkblatt 458). Diese dokumentiert, dass alle technischen Anforderungen eingehalten wurden. Innerhalb von 36 Monate ab Zusage müssen Sie das Vorhaben vollständig umgesetzt haben (KfW Merkblatt 458).

Zusätzlich zur BnD müssen Sie im Kundenportal Ihre Identität nachweisen. Für selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern ist dies seit September 2024 möglich (KfW Merkblatt 458). Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Was muss ich bei der Bestätigung nach Durchführung (BnD) beachten?

Die BnD enthält detaillierte Angaben zur geplanten Heizung inklusive aller verbauten Komponenten und bestätigt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen (KfW Merkblatt 458). Ihr Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen erstellt dieses Dokument und lädt es für Sie ins KfW-Portal hoch. Ohne vollständige BnD erfolgt keine Auszahlung.

Kann ich die Heizungsförderung kombinieren?

Die KfW 458 lässt sich grundsätzlich mit anderen Förderprogrammen der KfW kombinieren (KfW Merkblatt 458). Dies ermöglicht eine umfassende Finanzierung größerer Sanierungsvorhaben.

Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) fördert das BAFA im Programm BEG EM – Details im Beitrag: BEG EM Förderung

Wichtige Regelungen bei Kombinationen:

  • Keine Maßnahme darf doppelt gefördert werden
  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich (KfW Merkblatt 458)
  • Für dieselben förderfähigen Kosten darf nur ein Antrag gestellt werden (entweder bei der KfW oder dem BAFA)

KfW 458 und KfW 261: Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Seit 2024 ist die Heizungsförderung mit dem Wohngebäude-Kredit KfW 261 kombinierbar (KfW Merkblatt 458). Dieser Kredit unterstützt Komplettsanierungen zum Effizienzhaus mit günstigen Zinsen und Tilgungszuschüssen.

Bei dieser Kombination beachten:

  • Die Kosten der geförderten Heizungsanlage dürfen nicht erneut im Rahmen der Sanierung zum Effizienzhaus (KfW 261) als förderfähige Kosten angerechnet werden (KfW Merkblatt 458)
  • Eine Kombination mit einer Effizienzhaus EE-Klasse (BEG WG) ist ausgeschlossen (KfW Merkblatt 458)

Diese Kombination ist besonders interessant, wenn Sie eine umfassende energetische Sanierung planen und die Heizung dabei nur ein Baustein ist.

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit (KfW 358/359)

Für Haushalte, die die verbleibenden Kosten nach Erhalt der Förderung finanzieren müssen, bietet die KfW zusätzlich den Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit an (KfW Merkblatt 458). Diesen können Sie erst beantragen, nachdem Sie eine Zusage für den Zuschuss 458 erhalten haben. Der Ergänzungskredit wird über Ihre Hausbank beantragt und kann bis zu 120.000 Euro betragen.

Welche Fristen gelten für die KfW-Förderung 458?

Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend. Es gibt sowohl Fristen für die Umsetzung des Vorhabens als auch für die Einreichung der Nachweise. Diese Fristen variieren je nach Gebäudeart und Nutzung.

Nachweisfristen 2025

Die Fristen für die Nachweiseinreichung sind gestaffelt:

Selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern:

  • Letzte Rechnung vor September 2024 ausgestellt → Nachweise bis Ende Februar 2025 eingereicht haben

Vermietete Einfamilienhäuser:

  • Letzte Rechnung vor März 2025 ausgestellt wurde → Nachweise bis Ende September 2025

Mehrfamilienhäuser und WEG:

  • Letzte Rechnung des Vorhabens vor November 2024 ausgestellt → Nachweise bis Ende April 2025
  • Letzte Rechnung des Vorhabens vor Ende März 2025 ausgestellt → Nachweise bis Ende September 2025

Die Frist beginnt jeweils mit dem Datum der letzten Rechnung zur Durchführung Ihres Vorhabens. Planen Sie ausreichend Zeit für die Identitätsprüfung und das Hochladen der Unterlagen ein.

Wie lange ist die Zusage gültig?

Nach Erhalt der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben vollständig umzusetzen. Die Frist von 36 Monaten ab Zusage der KfW ist großzügig bemessen, sollte aber nicht überschritten werden. Bei Verzögerungen informieren Sie rechtzeitig die KfW.

Häufige Fehler beim KfW-Zuschuss 458 beantragen

Bei der Antragstellung und Umsetzung können verschiedene Fehler auftreten, die zur Ablehnung oder zur Rückforderung der Förderung führen (KfW Merkblatt 458). Die häufigsten Stolperfallen im Überblick.

Vorhabenbeginn vor Antragstellung

Der wohl häufigste Fehler: Das Vorhaben wird begonnen, bevor der Antrag gestellt wurde (KfW Merkblatt 458). Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung. Nur Verträge, die unter der Bedingung der KfW-Zusage geschlossen wurden, sind zulässig.

Planungsleistungen und die Beauftragung des Energieberaters gelten nicht als Vorhabenbeginn und können vor der Antragstellung erfolgen (KfW Merkblatt 458). Die Förderung ist nur für Vorhaben möglich, deren Verträge ab dem 29.12.2023 abgeschlossen wurden (KfW Merkblatt 458).

Fehlende technische Mindestanforderungen

Jede förderfähige Heizung muss bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen (BEG EM Richtlinie Anlage TMA). Diese sind im Merkblatt der KfW detailliert aufgeführt. Wenn die installierte Anlage diese Anforderungen nicht erfüllt, kann die Förderung in Anspruch nicht genommen werden oder muss zurückgezahlt werden.

Achten Sie darauf, dass Ihr Fachbetrieb die Anforderungen kennt und nur gelistete Komponenten verbaut. Die Bestätigung nach Durchführung dokumentiert die Einhaltung aller Vorgaben (KfW Merkblatt 458).

Lohnt sich der Heizungstausch mit KfW-Förderung?

Trotz der hohen Anfangsinvestition ist der Heizungstausch durch die Förderung attraktiv geworden. Neben dem direkten Zuschuss sparen Sie langfristig Heizkosten, da moderne Wärmepumpen deutlich effizienter arbeiten als alte Öl- oder Gasheizungen.

Rechenbeispiel: Wärmepumpe mit maximaler Förderung

Ein typisches Beispiel für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe:

Gesamtkosten: 30.000 Euro Förderfähige Kosten: 30.000 Euro (maximale Basis, KfW Merkblatt 458)

Fördersatz bei maximaler Förderung:

Fördersumme: 70 % von 30.000 Euro = 21.000 Euro

Eigenanteil: 30.000 – 21.000 = 9.000 Euro

Wichtig: Auch wenn die einzelnen Boni zusammen 80 % ergeben würden (30 % + 20 % + 30 %), wird die Förderung auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Bei Gesamtkosten über 30.000 Euro (z.B. 40.000 Euro) erhalten Sie trotzdem nur 21.000 Euro Zuschuss, da die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro gedeckelt sind.

In diesem Jahr 2025 ist die Kombination aus allen Boni noch voll nutzbar. Zusätzlich können Sie den verbleibenden Eigenanteil über den Ergänzungskredit der KfW finanzieren. Bietet die KfW hier zinsgünstige Konditionen an, die über Ihre Hausbank beantragt werden (KfW Merkblatt 458).


Fazit: KfW-Förderung 458 optimal nutzen

  • Bis zu 70 % Förderung durch Kombination von Grund- und Bonusförderung
  • Geschwindigkeitsbonus bis Ende 2028 nutzen – danach sinkt der Bonus
  • Antrag vor Vertragsabschluss zwingend erforderlich
  • Energieeffizienz-Experte sichert technische Anforderungen
  • 36 Monate Umsetzungsfrist ab Zusage
  • Kombination mit KfW 261 für Gesamtsanierung möglich

Die KfW-Förderung 458 macht den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung finanziell attraktiv (KfW Merkblatt 458). Mit der richtigen Planung und fachkundiger Begleitung durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen können Sie bis zu 70 Prozent erhalten. Beantragen Sie den Zuschuss rechtzeitig über das Portal “Meine KfW” und beachten Sie die Fristen zur Nachweiseinreichung (KfW Merkblatt 458). Die Förderung umfasst nicht nur den reinen Einbau der Heizung ab, sondern auch Planungskosten und notwendige Umfeldmaßnahmen.

Stand: Oktober 2025. Die Förderkonditionen basieren auf der BEG EM Richtlinie vom 29.12.2023 und dem KfW Merkblatt 458 (Stand 06/2025). Die Förderkonditionen können sich durch politische Entscheidungen der Bundesregierung ändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf KfW.de oder bei einem qualifizierten Energieberater in Ihrer Region.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalte sorgfältig geprüft, dennoch ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Über den Autor

Matthias Schmidt

Als Bauingenieur (Dipl.-Ing. FH) und zertifizierter Energieberater habe ich jahrelang Sanierungen in der Region Köln und Duisburg begleitet. Mit der Gründung meines Ingenieurbüros habe ich diese Expertise gebündelt, um mein Wissen gezielt für die Förderprojekte von Hausbesitzern einzusetzen.

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