Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Ihr Weg zur optimalen Förderung

Sie planen eine energetische Sanierung Ihres Gebäudes und möchten die maximale Förderung nutzen? Der individuelle Sanierungsfahrplan (kurz iSFP) ist Ihr Schlüssel zu deutlich höheren Zuschüssen. Mit dem Ziel der Bundesregierung, bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen (Bundesregierung), wird die energetische Modernisierung immer wichtiger.

Matthias Schmidt
Dipl.-Ing. & Gebäude-Energieberater
Energieeffizientes Haus durch Energieberatung

Das Wichtigste in Kürze

  • BAFA-Förderung: 50 % Zuschuss für die Energieberatung (max. 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, 850 € ab 3 Wohneinheiten)
  • iSFP-Bonus: 15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus = 20 % vom förderfähigen Betrag
  • Höchstgrenze steigt: Von 30.000 € auf 60.000 € förderfähige Kosten pro Wohneinheit
  • Möglicher Zuschuss: Bei vollen förderfähigen Kosten bis zu 12.000 € statt 4.500 €
  • 15 Jahre Gültigkeit für die schrittweise Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
  • Antrag vor Vorhabenbeginn beim BAFA notwendig (vor Vertragsabschluss/Beauftragung)

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine strukturierte Energieberatung für Wohngebäude, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude gefördert wird (BAFA). Ein qualifizierter Energieberater analysiert detailliert den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und entwickelt eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Sanierungsstrategie.

Das Besondere: Der iSFP zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Gebäude schrittweise über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch sanieren können. Sie können auch eine Komplettsanierung planen, um ein Effizienzhaus-Niveau zu erreichen. Der iSFP ist bundesweit standardisiert und wird verständlich mit anschaulichen Grafiken dargestellt.

Anders als technische Berechnungen nach DIN V 18599, die für Laien schwer verständlich sind, bricht der Sanierungsfahrplan die komplexen Daten auf das Wesentliche herunter. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen ohne Fachchinesisch.

Unterschied zur klassischen Energieberatung

Während eine einfache Beratung nur eine Momentaufnahme liefert, bietet der iSFP einen umfassenden Fahrplan für Ihre Modernisierung. Er zeigt nicht nur, welche Maßnahmen sinnvoll sind, sondern auch in welcher Reihenfolge sie durchgeführt werden sollten. So vermeiden Sie, dass später bereits durchgeführte Arbeiten wieder rückgängig gemacht werden müssen.

Im EBW-Programm wird die Erstellung eines iSFP gefördert und ist Voraussetzung für den späteren iSFP-Bonus bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen (BAFA).

Alles zu Einzelmaßnahmen erfahren Sie in diesem Artikel: BEG EM Förderung Zuschüsse für Einzelmaßnahmen

Für wen lohnt sich ein iSFP?

Der iSFP lohnt sich bereits ab Investitionen von rund 20.000 €, besonders aber bei Summen über 30.000 €. Bereits durch die höhere Förderung amortisieren sich die Kosten für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans mehrfach. Selbst bei kleineren Vorhaben profitieren Sie von der professionellen Planung und vermeiden kostspielige Fehlentscheidungen.

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften können gleichermaßen einen iSFP erstellen lassen. Auch wenn Sie Ihr Gebäude vermieten, ist die Energieberatung förderfähig.

Die BAFA-Förderung für den iSFP

Das BAFA fördert die Erstellung eines iSFP durch einen zugelassenen Energieberater im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude. Die staatliche Förderung übernimmt einen großen Teil der Beratungskosten und macht die professionelle Energieberatung für jeden Eigentümer bezahlbar.

Höhe der Förderung

Seit August 2024 gelten folgende Fördersätze beim BAFA (BAFA):

Ein- und Zweifamilienhäuser: Sie erhalten einen Zuschuss von 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 650 Euro. Bei durchschnittlichen Kosten für die Erstellung eines iSFP von etwa 1.300 Euro zahlen Sie somit nur noch 650 Euro selbst.

Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohneinheiten: Hier liegt der maximale Zuschuss bei 850 Euro (ebenfalls 50 % der Kosten). Bei größeren Gebäuden fallen höhere Beratungskosten an, da der Aufwand für die Berechnung und Bestandsaufnahme steigt.

Zusätzlicher Zuschuss für WEGs: Wenn der Energieberater den individuellen Sanierungsfahrplan in einer Eigentümerversammlung erläutert, gibt es einen einmaligen Bonus von 250 Euro. Dies gilt nur für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Die Förderung erhalten Sie vom BAFA nach Abschluss der Energieberatung und Einreichung des Verwendungsnachweises. Wichtig: Den EBW-Antrag (iSFP) stellt in der Praxis meist der Energieberater für Sie – vor Beratungsbeginn.

Was kostet ein iSFP?

Die Kosten für die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans variieren je nach Größe und Komplexität Ihres Gebäudes. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können Sie mit Kosten zwischen 1.300 und 2.000 Euro rechnen. Mehrfamilienhäuser sind aufwendiger und entsprechend teurer.

Nach Abzug der Bundesförderung beträgt Ihr Eigenanteil für ein Einfamilienhaus typischerweise 650 bis 1.000 Euro. Diese Investition zahlt sich durch den iSFP-Bonus bei der Umsetzung schnell aus, wie unser Rechenbeispiel zeigt.

Der iSFP-Bonus: So verdoppeln Sie Ihre Förderung

Der iSFP-Bonus ist der größte finanzielle Vorteil des individuellen Sanierungsfahrplans. Er erhöht nicht nur den Fördersatz, sondern verdoppelt auch die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei Einzelmaßnahmen.

Wie funktioniert der iSFP-Bonus?

Wenn Sie eine Maßnahme aus Ihrem iSFP innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung umsetzen (BAFA), erhalten Sie bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Einzelmaßnahmen einen zusätzlichen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Fördersatz.

Ohne individuellen Sanierungsfahrplan:

  • Fördersatz: 15 %
  • Höchstgrenze förderfähige Kosten: 30.000 € pro Wohneinheit (BAFA)
  • Höchstmöglicher Zuschuss: 4.500 €

Mit iSFP:

  • Fördersatz: 20 % (15 % Grundförderung + 5 % iSFP-Bonus, kein pauschaler 20 %-Satz ohne iSFP)
  • Höchstgrenze förderfähige Kosten: 60.000 € pro Wohneinheit (BAFA)
  • Höchstmöglicher Zuschuss bei vollen förderfähigen Kosten: 12.000 €

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben verdoppelt sich also von 30.000 auf 60.000 Euro. Das ist besonders wertvoll bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Bereits beim Beantragen der Einzelmaßnahme müssen Sie den iSFP vorlegen und den Bonus beantragen.

Für welche Maßnahmen gilt der iSFP-Bonus?

Der iSFP-Bonus wird bei allen Einzelmaßnahmen gewährt, die das BAFA im Rahmen der BEG EM fördert:

Dämmung der Gebäudehülle: Fassadendämmung, Dachdämmung, Dämmung der obersten Geschossdecke und Kellerdeckendämmung profitieren vom Bonus. Auch der Austausch von Fenstern und Außentüren ist förderfähig.

Anlagentechnik ohne Heizung: Installation oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Einbau von moderner Mess-, Steuer- und Regelungstechnik.

Heizungsoptimierung: Hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen und andere Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Heizungsanlagen erhalten den iSFP-Bonus.

Wichtige Ausnahme: Für den Heizungstausch gilt der iSFP-Bonus NICHT. Neue Heizungsanlagen werden seit 2024 über die KfW-Förderung 458 (Programm 458, KfW), dort ist kein iSFP-Bonus vorgesehen. Sie können aber Effizienzmaßnahmen mit iSFP-Bonus (BEG EM über BAFA) und einen Heizungstausch (KfW 458) kombinieren – keine Doppelförderung derselben Maßnahme; BEG EM (BAFA) für Effizienz-Einzelmaßnahmen, KfW 458 separat für den Heizungstausch.

Kleinere Abweichungen von den vorgeschlagenen Maßnahmen sind erlaubt, solange die technischen Mindestanforderungen der BEG EM gemäß GEG eingehalten werden (§ 10 GEG).

Rechenbeispiel: So viel sparen Sie mit iSFP

Ausgangssituation: Sie planen eine Fassadendämmung mit neuen Fenstern für insgesamt 50.000 Euro an Ihrem Einfamilienhaus.

Variante 1 – Ohne iSFP:

  • Höchstgrenze förderfähige Kosten: 30.000 €
  • Fördersatz: 15 %
  • Zuschuss vom BAFA: 4.500 €
  • Eigenanteil: 45.500 €

Variante 2 – Mit iSFP:

  • Förderfähige Kosten: 50.000 € (komplett förderfähig bis zur Höchstgrenze von 60.000 €)
  • Fördersatz: 20 % (15 % + 5 % iSFP-Bonus)
  • Zuschuss vom BAFA: 10.000 €
  • Abzgl. Kosten für iSFP: ca. 700 € Eigenanteil
  • Eigenanteil Sanierung: 40.000 €
  • Gesamtersparnis: 5.500 €

Der iSFP zahlt sich also bereits bei dieser einen Maßnahme mehrfach aus. Bei langfristiger, schrittweiser Sanierung mit mehreren Maßnahmen erhöht sich der Vorteil entsprechend.

Wie beantrage ich einen iSFP?

Die Antragstellung für einen geförderten iSFP folgt einem klaren Ablauf. Die richtige Reihenfolge ist entscheidend, um die Förderung nicht zu gefährden.

Schritt-für-Schritt zum Sanierungsfahrplan

1. Qualifizierten Energieberater finden: Suchen Sie einen Experten auf der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena, dena-Expertenliste). Wichtig: Der Berater muss für die Kategorie “Energieberatung für Wohngebäude” gelistet sein.

2. Erstgespräch und Angebot: Besprechen Sie Ihre Ziele für die energetische Sanierung und holen Sie ein Angebot für die Erstellung des iSFP ein. Klären Sie, ob der Energieberater die Antragstellung beim BAFA für Sie übernimmt.

3. Förderantrag beim BAFA stellen: Vor Vertragsabschluss und Beginn der Beratung muss der Antrag eingereicht werden. Erst nach Bewilligung durch das BAFA darf die Energieberatung beginnen.

4. Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme: Der Energieberater nimmt Ihr Gebäude detailliert auf. Er dokumentiert alle relevanten Bauteile, misst Flächen und erfasst die Heizungsanlage sowie den Energiebedarf. Halten Sie alle Unterlagen wie Baupläne bereit.

5. Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans: Der Berater erstellt den iSFP mit der jeweils aktuellen Version der iSFP-Druckapplikation (Gebäudeforum).

6. Erläuterung und Übergabe: Sie erhalten den Sanierungsfahrplan und die detaillierte Umsetzungshilfe. Der Energieberater erklärt Ihnen alle Empfehlungen ausführlich.

7. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss unterzeichnen Sie und der Energieberater die Verwendungsnachweiserklärung. Diese wird beim BAFA eingereicht und die Förderung ausgezahlt.

Welche Anforderungen muss der Energieberater erfüllen?

Nur zugelassene Energieberaterinnen und Energieberater dürfen einen förderfähigen iSFP erstellen. Der Berater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste der dena für die Kategorie “Energieberatung für Wohngebäude” eingetragen sein (dena).

Der Energieberater ist verpflichtet, alle Maßnahmen nach Möglichkeit förderfähig auszuarbeiten. Er muss Sie auf mögliche Fördermittel hinweisen und die technischen Mindestanforderungen gemäß GEG und BEG einhalten.

Was steht im individuellen Sanierungsfahrplan?

Sie erhalten zwei zentrale Dokumente: Den eigentlichen Sanierungsfahrplan und die umfassende Umsetzungshilfe für Ihre Maßnahmen.

Der iSFP zeigt mit farbigen Energiekennwerten und Effizienzklassen den Ist-Zustand Ihres Gebäudes. Sie sehen sofort, wo Ihr Gebäude heute energetisch steht und welches Ziel (z.B. Effizienzhaus-Standard) erreichbar ist.

Das Dokument enthält konkrete Maßnahmenpakete mit Prioritäten, geschätzten Kosten und Einsparungen sowie möglichen Fördermitteln. Auch “Sowieso-Kosten” – Ausgaben, die bei einer Renovierung ohnehin anfallen – werden separat ausgewiesen.

Die Umsetzungshilfe geht deutlich mehr ins Detail. Sie enthält technische Spezifikationen, U-Werte, Dämmstärken und alle Informationen, die Handwerksbetriebe für ein präzises Angebot benötigen. Die Umsetzungshilfe ist Ihr technisches Handbuch für die kommenden Jahre.

Maßnahmenpakete mit Prioritäten

Das Herzstück des iSFP sind die Maßnahmenempfehlungen. Der Energieberater schlägt verschiedene Pakete vor – von einzelnen Maßnahmen bis zur umfassenden Sanierung zum Effizienzhaus.

Die Maßnahmen sind priorisiert und aufeinander abgestimmt. Sie erfahren, was zuerst angegangen werden sollte und in welcher Reihenfolge weitere Schritte sinnvoll sind. So vermeiden Sie, dass später bereits durchgeführte Arbeiten wieder rückgängig gemacht werden müssen.

Für jede Maßnahme sehen Sie die Energieeinsparung in Prozent, die Reduktion der CO2-Emissionen und die langfristig eingesparten Energiekosten. Die vorgeschlagenen Investitionskosten basieren auf regionalen Durchschnittswerten.

Der iSFP zeigt Ihnen auch, welche Förderung Sie für jede Einzelmaßnahme beantragen können. Bei Maßnahmen mit iSFP-Bonus wird dies explizit ausgewiesen – Sie sehen sofort den finanziellen Vorteil.

Wie setze ich Maßnahmen aus dem iSFP um?

Der iSFP ist innerhalb von 15 Jahren gültig. Sie haben ausreichend Zeit, die Sanierung schrittweise durchzuführen und Maßnahmen an Ihre finanzielle Situation anzupassen.

Fördermittel beantragen mit iSFP-Bonus

Wenn Sie eine Maßnahme aus Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

1. Energieeffizienz-Experten beauftragen: Für die Beantragung von BEG-EM-Förderung benötigen Sie einen Energieeffizienz-Experten. Dies kann derselbe Energieberater sein, der Ihren iSFP erstellt hat.

2. Förderantrag beim BAFA stellen: Vor Beauftragung der Handwerker muss der Antrag eingereicht werden. Wichtig: Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie den iSFP vorlegen und den iSFP-Bonus beantragen.

3. Bewilligung abwarten: Erst nach der Bewilligung durch das BAFA dürfen Sie die Handwerksbetriebe beauftragen. Maßnahmen, die vor Bewilligung beginnen, verlieren die Förderung.

4. Maßnahme umsetzen: Die Arbeiten werden von Fachbetrieben nach den technischen Vorgaben aus dem iSFP ausgeführt.

5. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss bestätigt Ihr Energieeffizienz-Experte, dass die Maßnahme dem iSFP entspricht und reicht den Verwendungsnachweis ein.

Wichtig: Für den iSFP-Bonus muss der iSFP im EBW bewilligt und ordnungsgemäß abgerechnet sein, bevor der Verwendungsnachweis in BEG EM erfolgt (BAFA).

Kann ich Maßnahmen auch einzeln umsetzen?

Ja, der Sanierungsfahrplan unterstützt ausdrücklich die schrittweise Umsetzung. Sie können einzelne Maßnahmen zeitlich versetzt durchführen – auch über mehrere Jahre verteilt. Jede Maßnahme innerhalb von 15 Jahren kann den iSFP-Bonus erhalten.

Sie müssen sich nicht an die empfohlene Reihenfolge halten, wenn sich Ihre Prioritäten ändern. Wichtig ist nur, dass die umgesetzte Maßnahme im iSFP enthalten ist und die technischen Anforderungen erfüllt.

Die förderfähigen Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit können Sie für verschiedene Maßnahmen nutzen. Wenn Sie Effizienzmaßnahmen (BEG EM bis 60.000 €) mit einem Heizungstausch (KfW 458 bis 30.000 € je erster Wohneinheit, KfW) kombinieren möchten, können Sie die Höchstgrenzen beider Programme nutzen – beachten Sie aber: Keine Doppelförderung derselben Maßnahme; BEG EM (BAFA) für Effizienz-Einzelmaßnahmen, KfW 458 separat für den Heizungstausch.

Fragen zum individuellen Sanierungsfahrplan

Rund um den iSFP tauchen häufig die gleichen Fragen zum iSFP auf. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.

Wie lange ist der iSFP gültig?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist innerhalb von 15 Jahren ab Erstellung gültig (BAFA). Alle Maßnahmen aus dem iSFP, die Sie in diesem Zeitraum umsetzen, können vom iSFP-Bonus profitieren.

Diese lange Gültigkeit gibt Ihnen maximale Flexibilität. Sie können die energetische Sanierung an Ihre finanzielle Situation anpassen und Maßnahmen durchführen, wenn ohnehin Renovierungen anstehen.

Muss ich alle empfohlenen Maßnahmen umsetzen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, alle im iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen durchzuführen. Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen Möglichkeiten auf – die Entscheidung treffen Sie selbst.

Sie können einzelne Maßnahmen auswählen oder auch komplett auf eine Umsetzung verzichten. Die staatliche Förderung für die Erstellung erhalten Sie unabhängig davon, ob Sie später Sanierungsmaßnahmen durchführen.

Der iSFP lohnt sich allerdings vor allem dann, wenn Sie die Empfehlungen auch umsetzen. Erst durch den iSFP-Bonus bei der Umsetzung amortisieren sich die Kosten für die Energieberatung vollständig.

Was passiert, wenn ich vom iSFP abweiche?

Kleinere Abweichungen von den im iSFP vorgeschlagenen Maßnahmen sind ausdrücklich erlaubt. Entscheidend ist, dass die technischen Mindestanforderungen der BEG EM gemäß GEG eingehalten werden.

Beispiel Dämmung: Wenn im individuellen Sanierungsfahrplan eine Dämmstärke von 16 cm empfohlen wird, Sie aber 18 cm verbauen, ist das eine Übererfüllung – der iSFP-Bonus bleibt erhalten. Auch der Wechsel des Dämmstoffs ist möglich, solange die U-Wert-Anforderungen erfüllt sind.

Bei größeren Abweichungen entscheidet der Energieeffizienz-Experte bei der Antragstellung, ob die Maßnahme noch als iSFP-Maßnahme gewertet werden kann. Unwesentliche inhaltliche Abweichungen beeinträchtigen die Förderfähigkeit nicht (BAFA).

Eine Besonderheit: Der iSFP-Bonus kann auch gewährt werden, wenn im iSFP eine Dachdämmung vorgeschlagen wurde, Sie aber alternativ die oberste Geschossdecke dämmen – sofern alle erforderlichen Angaben detailliert aufgeführt sind.

Fazit: Wann lohnt sich ein individueller Sanierungsfahrplan?

Der iSFP lohnt sich für nahezu alle Eigentümer, die größere Sanierungsmaßnahmen an ihrem Gebäude planen:

  • Finanzielle Ersparnis: Der iSFP-Bonus erhöht die Förderung auf 20 % und die Höchstgrenze auf 60.000 € je Wohneinheit
  • Professionelle Planung: Vermeiden Sie teure Fehler durch eine fundierte, auf Ihr Gebäude zugeschnittene Sanierungsstrategie
  • Flexibilität: 15 Jahre Zeit für die schrittweise oder umfassende Umsetzung der Maßnahmen
  • Fördersicherheit: Alle Maßnahmen sind vom Energieberater so ausgearbeitet, dass sie förderfähig sind
  • Transparenz: Kosten und Einsparungen werden übersichtlich dargestellt

Besonders bei Investitionen über 30.000 Euro ist der individuelle Sanierungsfahrplan unverzichtbar. Ab dieser Summe können Sie die erhöhten förderfähigen Kosten optimal ausnutzen. Selbst bei kleineren Vorhaben zahlt sich die professionelle Beratung langfristig aus.

Konkrete Handlungsempfehlung: Suchen Sie sich einen qualifizierten Energieberater auf der Energieeffizienz-Expertenliste der dena und vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Lassen Sie sich ein Angebot für einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. In den meisten Fällen ist die Erstellung des iSFP eine lohnende Investition, die sich bereits bei der ersten umgesetzten Maßnahme amortisiert.

Für einen kompletten Überblick über alle Fördermöglichkeiten, lesen Sie unseren großen Leitfaden zur Förderung der energetischen Sanierung

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Inhalte sorgfältig geprüft, dennoch ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

Über den Autor

Matthias Schmidt

Als Bauingenieur (Dipl.-Ing. FH) und zertifizierter Energieberater habe ich jahrelang Sanierungen in der Region Köln und Duisburg begleitet. Mit der Gründung meines Ingenieurbüros habe ich diese Expertise gebündelt, um mein Wissen gezielt für die Förderprojekte von Hausbesitzern einzusetzen.

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